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AHO Aktuell - 25.05.2005

Rheinland-Pfalz : Umweltministerium erinnert an regelmäßige Newcastle-Impfung


Mainz (aho) - Das Umweltministerium erinnert die knapp 5000
Geflügelbesitzer in Rheinland-Pfalz an ihre Pflicht, für einen
lückenlosen Impfschutz ihrer Tiere gegen die "Newcastle-Krankheit" zu
sorgen. Die Geflügelpest-Verordnung schreibt diese Pflichtimpfung für
jeden Hühner- und Truthühnerbestand vor. Dies gilt auch für
Hobby-Haltungen. Die Impfung wird von Tierärzten vorrangig als
Schluckimpfung angeboten, kann aber auch als Injektion verabreicht
werden.

Die Einhaltung der Impfpflicht wird von den Mitarbeitern der
zuständigen Behörden vor Ort regelmäßig kontrolliert. Unterlassungen
können als Ordnungswidrigkeit gegen das Tierseuchengesetz mit einer
Geldbuße geahndet werden.

Die "Newcastle-Krankheit" ist eine Viruserkrankung bei Geflügel, die
auch auf Ziervögel und Papageien übergehen kann. Die Krankheit ist
nach dem Tierseuchenrecht anzeigepflichtig und wird auch als
"atypische Geflügelpest" bezeichnet. Erkranktes Geflügel zeigt unter
anderem Erscheinungen wie Fieber, Störungen in der Eiproduktion,
Atemnot, Verdauungsstörungen und zentralnervöse Symptome. Im Falle
eines Ausbruchs müssen die betroffenen Bestände getötet und
unschädlich beseitigt werden.

Die Erkrankung ist für den Menschen ungefährlich.



 



 

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