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AHO Aktuell - 22.05.2005

China: Umfassende Quarantänemaßnahmen wegen Vogelgrippe unter Zugvögeln


Peking (aho) - Das Landwirtschaftsministerium in Peking hat laut einer
Meldung der amtlichen Nachrichtenagentur Xinhua vom Samstag bestätigt,
dass mehrere Zugvögel, die Anfang Mai in einem Dorf im Kreis Gangcha
in der Provinz Qinghai in Westchina tot aufgefunden wurden, der
Vogelgrippe (Geflügelpest) des Virustyps H5N1 zum Opfer gefallen
waren. Das Landwirtschaftsministerium in Peking rief landesweit zu
Sofortmassnahmen auf, um eine Ausbreitung des Virus auf Menschen und
Geflügel zu verhindern. Naturparks wurden für die Öffentlichkeit
geschlossen und Kommunalbehörden erhielten den Auftrag, alle Vögel
genauestens auf etwaige Krankheitssymptome hin zu beobachten, wie die
Nachrichtenagentur berichtete. Landwirte an Zugvögelrouten wurden
angewiesen, ihr Geflügel impfen zu lassen. Die Öffentlichkeit wurde
aufgerufen, den Kontakt zu Vögeln zu meiden.

Laut Nachrichtenagentur Xinhua ist es das erste Mal seit knapp einem
Jahr, dass in China wieder das Vogelgrippevirus entdeckt worden ist.
Im vergangenen Frühjahr waren 16 Provinzen und Regionen betroffen.
Seit 2003 ist das Virus H5N1 in acht Ländern aufgetreten.

Die %url1/FAO (United Nations Food and Agriculture Organization) hatte
vor dem Hintergrund des verheerenden Geflügelpestausbruches in Asien
mehrfach gemahnt, für Geflügel feste Ställe zu errichten. Da die
Geflügelpest häufig durch Wildvögel in Wirtschaftsgeflügelbestände
eingeschleppt werde, müsse eine strikte Trennung von Wildvögeln und
Wirtschaftsgeflügel gewährleistet werden. Dies gelte auch für kleine
"Hinterhofhaltungen". Die FAO empfiehlt weiter:

Geflügel - und Vogelhalter sollen dafür Sorge tragen, dass das
Tränkewasser ihrer Tiere nicht durch Wildvögel verschmutzt werde.
Nötigenfalls müsse das Wasser desinfiziert werden.

Privat oder kommerziell gehaltenes Wassergeflügel (Enten, Gänse)
sollte keinen Kontakt zu anderem Geflügel haben, wenn das
Wassergeflügel Zugang zu Wasserflächen hat, wo auch Wildvögel Zutritt
haben.

Vogel - und Geflügelhalter sollen sich unbedingt mit den möglichen
Symptomen der Geflügelpest vertraut machen, um verdächtige
Krankheitserscheinungen den Veterinärbehörden unverzüglich melden zu
können. Kranke oder verendete Tiere sollten unverzüglich von einem
erfahrenen Tierarzt untersucht werden. Nötigenfalls sollen Proben im
Labor untersucht werden.

Geflügel in der Nähe von Feuchtgebieten oder Sammelplätzen von wild
lebenden Wasservögeln müssen nach der Mahnung der FAO besonders
intensiv beobachtet werden.



 



 

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