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AHO Aktuell - 04.05.2005

Erneut BSE trotz Tiermehlverbot


Berlin (aho) - Bei einem am 29. Februar 2002 geboren Rind aus einem
Bestand in Brandenburg wurde BSE festgestellt. Damit wurde das Tier
mehr als ein Jahr nach dem im Dezember 2000 in Deutschland in Kraft
getreten Verbot der Tiermehlverfütterung geboren. Wie das
Verbraucherschutzministerium in Berlin mitteilt, stammt das Tier aus
einem Bestand mit 1.1580 Tieren. Der jetzt gemeldete Fall ist der 16te
im laufenden Jahr und der Fall Nummer 373 seit Ende 2000.
Bereits im April wurde in Bayern eine Kuh entdeckt, die nach dem
Tiermehlverbot geboren wurde.




 



 

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