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AHO Aktuell - 29.04.2005

Geflügelpest in Asien: Leichte Anpassung des Schweizer Importstopps


Bern (aho) - Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) der Schweiz hat
den vor rund einem Jahr erlassenen Importstopp wegen der Geflügelpest
in Asien, auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza genannt, der
aktuellen Seuchenlage angepasst. Ab dem 1. Mai 2005 gilt der
Importstopp auch für Malaysia und Nordkorea. Dagegen sind Japan und
Südkorea wieder frei von Geflügelpest und somit entfallen die
diesbezüglichen Importverbote. Mit der geänderten "Verordnung über
vorübergehende Maßnahmen an der Grenze zur Bekämpfung der Klassischen
Geflügelpest" dürfen ab dem 1. Mai keine Vögel und deren Produkte wie
Eier, Fleisch oder unbehandelte Federn aus Nordkorea, Indonesien,
Kambodscha, Laos, Malaysia, Pakistan, Thailand, Vietnam und der
Volksrepublik China (einschließlich Hongkong) eingeführt werden. Bei
den neu aufgeführten Ländern Malaysia und Nordkorea betrifft der
Importstopp - wegen bereits bestehender Einfuhrbeschränkungen - neu
nur Konsumeier, unbehandelte Federn und Geflügelfleischprodukte mit
weniger als 20 Prozent Fleischanteil. Für letztere, falls diese
hitzebehandelt sind, können Importeure beim BVET zudem
Sondereinfuhrbewilligungen beantragen.

Für Privatpersonen ist wichtig zu beachten, dass Reisende weiterhin
aus ganz Asien grundsätzlich kein Geflügel und keine Geflügelprodukte
mitnehmen dürfen.

Die Geflügelpest ist eine für Vögel hochansteckende Seuche. Seit 1930
ist die Krankheit in der Schweiz nicht mehr aufgetreten. Die
Importbeschränkungen sind eine vorbeugende Maßnahme, um das
einheimische Geflügel weiterhin vor einer Einschleppung der
Geflügelpest zu schützen. Für den Menschen gilt der Konsum von
Geflügelfleisch als unbedenklich.



 



 

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