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AHO Aktuell - 28.04.2005

Neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geflügelpest


Berlin/Brüssel (aho) - Die Europäische Kommission hat heute einen
Richtlinienvorschlag angenommen, um die EU-Maßnahmen zur Bekämpfung
der Geflügelpest auf den neuesten Stand zu bringen. Bisher ist die
Bekämpfung der Seuche sehr kostspielig und unter Tierschutzaspekten
problematisch, weil sie mit der Massenschlachtung von Tieren verbunden
ist. Hinzu kommt wachsende Angst vor den potenziellen Auswirkungen auf
die menschliche Gesundheit, d. h. vor der Gefahr, dass ein Stamm des
aviären Influenzavirus durch Mutation von Mensch zu Mensch übertragbar
wird. Die heute vorgeschlagenen neuen Maßnahmen stützen sich auf die
Lehren, die aus Epidemien in jüngster Zeit gezogen wurden, und auf
neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Vor allem sollen diese Maßnahmen
wirksamer unterbinden, dass gering krankheitserregende Viren zu hoch
krankheitserregenden mutieren. Diese waren Auslöser der bisher
schwersten Epidemien.

Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar
Markos Kyprianou erklärte hierzu: "Die gegenwärtige Situation in Asien
und jüngste Ausbrüche der Geflügelpest in der EU haben uns vor Augen
geführt, welch verheerende soziale und wirtschaftliche Konsequenzen
diese Seuche haben kann. Über die bekannten Auswirkungen auf die
Tiergesundheit und damit auch für den Tierschutz hinaus besteht die
begründete Furcht, dass ein Mutantenstamm eine Humaninfluenza-Pandemie
auslöst. Der Vorschlag zielt darauf ab, Geflügelpestausbrüche in der
EU so effizient wie möglich zu verhüten und im Falle eines Ausbruchs
sicherzustellen, dass zur Schadensminimierung rasche wirksame
Gegenmaßnahmen ergriffen werden."

Der Vorschlag stützt sich auf die Ergebnisse der Analyse jüngster
Epidemien und auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Pathogenese
(Entstehung und Entwicklung) der Seuche, zu deren Ausbreitung und zu
den Gefahren für die menschliche Gesundheit. Eine optimierte Routine
der Überwachung und Prävention der Geflügelpest in der EU soll die
durch einen Ausbruch bedingten Gesundheitsrisiken, den
wirtschaftlichen Schaden und die negativen gesellschaftlichen
Auswirkungen so weit wie möglich eindämmen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass gering pathogene (krankheitserregende)
Geflügelgrippe-Virenstämme im Allgemeinen keine schweren Erkrankungen
verursachen. Aus diesem Grund sehen die EU-Rechtsvorschriften zur
Geflügelgrippe auch keine Maßnahmen auf EU-Ebene gegen solche Stämme
vor. Wenn sie jedoch zu hoch pathogenen Stämmen mutieren, können sie
verheerende Epidemien auslösen und auch auf den Menschen übertragen
werden. Aus diesem Grund macht der Legislativvorschlag den
EU-Mitgliedstaaten zur Auflage, Maßnahmen zur Überwachung und
Bekämpfung gering pathogener Viren einzuführen bzw. zu verstärken.

Die neuen Maßnahmen sehen auch eine flexiblere Impfpraxis vor. Der
Einsatz von Impfstoffen ist stets streng zu überwachen, wobei
gewährleistet sein muss, dass geimpfte Tiere von befallenen Tieren zu
unterscheiden sind. Dies ist wichtig sowohl unter dem Aspekt der
Seuchenbekämpfung als auch für den Handel. Die vorgeschlagenen
Maßnahmen sind so angelegt, dass Handelsbeschränkungen für Geflügel
und Geflügelprodukte aus den Impfgebieten auf ein Mindestmaß begrenzt
werden. Sollten derartige Beschränkungen notwendig sein, werden sie
ausschließlich für die Region, in der geimpft wird, oder auch nur für
Teile dieser Region gelten. In allen anderen EU-Regionen wird der
Handel keinen Einschränkungen unterliegen.




 



 

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