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AHO Aktuell - 22.04.2005

OVG: Kommune muss BSE-Untersuchungen bezahlen


Koblenz (aho/lme) - Das Landesuntersuchungsamt kann für die von ihm
durchgeführten BSE-Untersuchungen von den für die Schlachttier- und
Fleischuntersuchungen zuständigen Kommunen Gebühren erheben. So
entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die klagende Stadt, auf deren Gebiet ein Schlachthof betrieben wird,
wurde vom Landesuntersuchungsamt für die an vier Tagen durchgeführten
BSE-Untersuchungen von 70 Rindern, die älter als 30 Monate waren, und
20 Tieren in der Altersstufe zwischen 24 und 30 Monaten zu einer
Gebühr von 1.891,20 EURO herangezogen. Die hiergegen erhobene Klage
hatte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Auf die Berufung des
Landesuntersuchungsamtes wies das Oberverwaltungsgericht die Klage ab.

Die BSE-Untersuchungen dienten nicht nur dem Zweck, die weitere
Verbreitung der Tierseuche zu verhindern, sondern in erster Linie dem
Verbraucherschutz. Die Tests seien vom Europäischen Recht für alle
über 30 Monate alten Rinder zwingend vorgesehen. Die nationalen
Behörden könnten aber auch für jüngere Tiere Untersuchungen
vorschreiben, nachdem im Januar 2001 bei einem noch nicht 30 Monate
alten Rind ein positiver BSE-Befund erhoben worden sei. Zur
Durchführung solcher verbraucherschützender Fleischuntersuchungen sei
an sich die Kommune zuständig, die - wie die Klägerin - auch sonst
Schlachtfleisch, das zum Verzehr durch den Menschen in den Verkehr
gebracht werden solle, zu untersuchen habe. Fehle es ihr aber an der
sachlichen und personellen Ausstattung zur Durchführung der
BSE-Untersuchungen, so dass das Landesuntersuchungsamtes für die
Kommune tätig werde, müsse sie auch die hierfür festgesetzte Gebühr
zahlen, so das Oberverwaltungsgericht.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. März 2005,
Aktenzeichen: 12 A 10092/05.OVG



 



 

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