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AHO Aktuell - 22.04.2005

Newcastle-Krankheit in Japan


Tokio / Paris (aho) - In der japanischen Präfektur Fukuoka ist in
einer Geflügelfarm die Newcastle Krankheit aufgetreten. Wie das
Internationale Tierseuchenamt in Paris mitteilt, wurden auf dem
Betrieb in der Stadt Ogoori insgesamt 27.500 Hühner gehalten. Der
Bestand wurde mittlerweile geräumt. Im Umkreis von drei Kilometern
wurden alle Geflügelhaltungen auf die Virusseuche überprüft.

Hintergrund

Die Newcastle-Krankheit ist in Deutschland eine anzeigepflichtige
Krankheit. Bereits der Verdacht auf diese Geflügelkrankheit muss von
Tierhaltern und Tierärzten dem zuständigen Amtstierarzt gemeldet
werden.

Neben den üblichen Maßnahmen, die ein Tierhalter in Zeiten erhöhter
Seuchengefahr zu beachten hat (wie etwa Absonderung erkrankter Tiere,
keine Marktbeschickungen, keine Zukäufe, Reinigungs- und
Desinfektionsmaßnahmen, keine fremden Personen in den Stall lassen)
muss dringlichst auf die Impfpflicht der Geflügelhalter hingewiesen
werden. Danach hat jeder Besitzer eines Hühner- oder
Truthühnerbestandes seine Tiere durch einen Tierarzt regelmäßig gegen
Newcastle-Krankheit impfen zu lassen.

Die Krankheit wird durch ein Paramyxovirus verursacht und ist
außerordentlich ansteckend für Hühner und Truthühner, aber auch für
Fasane, Rebhühner und Wachteln, in seltenen Fällen auch für
Wassergeflügel und Wildgeflügel. Die Ansteckung mit dem Virus erfolgt
über die Atmungsluft und über Kontakte, etwa im Stall, auf
Geflügelmärkten oder Transporten sowie über Nahrungsaufnahme.

Neben plötzlichen Todesfällen zeigen erkrankte Tiere Fieber bis 43
Grad Celsius, Mattigkeit, Schläfrigkeit, Appetitlosigkeit, Durst,
gesträubtes Gefieder, Durchblutungsstörungen mit häufig dunkler
Verfärbung des Kammes, Atemnot, Niesen, Röcheln,
Schleimhautabsonderungen und grünlich-wässrigen Durchfall. Innerhalb
von fünf Tagen nach Ausbruch der Krankheit sterben viele Tiere.

Hochansteckende Viruskrankheiten, wie die Newcastle-Krankheit sind
ohne Impfung des Geflügels nicht wirksam zu bekämpfen. Nur der
ausreichende Impfschutz aller Einzelbestände, auch kleiner Bestände,
bietet einen wirksamen Schutz für die Gesamtpopulation der Hühner und
Truthühner in Deutschland und verhindert eine Einschleppung der
gefährlichen Geflügelseuche nach Deutschland.



 



 

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