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AHO Aktuell - 19.04.2005

EU veröffentlicht Register genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel


Brüssel (lme) - Die EU-Kommission hat ein Verzeichnis mit 26 genetisch
veränderten Erzeugnissen veröffentlicht, die bereits vor Inkrafttreten
des neuen rechtlichen Rahmens für die Zulassung von genetisch
veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln legal in der EU im Handel
waren. Diese "bereits existierenden Erzeugnisse" waren entweder gemäß
den vorherigen EU-Vorschriften zugelassen worden oder es war zu der
Zeit, zu der sie in Verkehr gebracht wurden, keine Zulassung dafür
erforderlich. Sie wurden in einen speziellen Abschnitt des
gemeinschaftlichen Registers für genetisch veränderte Lebensmittel und
Futtermittel aufgenommen, damit eindeutig geklärt ist, welche
genetisch veränderten Erzeugnisse in der EU legal verkauft werden
dürfen, und damit umfassende Informationen über diese Erzeugnisse zur
Verfügung stehen.

Markos Kyprianou, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiger
Kommissar, erklärte: "Dieses Register ist ein wichtiges Instrument zur
Klärung des rechtlichen Status von genetisch veränderten Organismen,
deren Verkauf in der EU bereits zugelassen war, bevor die neuen
Vorschriften im April 2004 in Kraft traten. Aus dem Register geht
eindeutig hervor, welche Erzeugnisse in der EU legal verkauft werden
dürfen, wenngleich viele dieser Erzeugnisse derzeit in der EU
vielleicht gar nicht im Handel sind."

Seit Inkrafttreten der Verordnung 1829/2003 über genetisch veränderte
Lebensmittel und Futtermittel im April 2004 müssen alle genetisch
veränderten Erzeugnisse, die in der EU als Lebensmittel oder
Futtermittel in Verkehr gebracht werden sollen, ein strenges
Zulassungsverfahren durchlaufen, einschließlich einer
wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung durch die EFSA. Es gibt jedoch
bestimmte genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel, die in
der EU gemäß den der Verordnung 1829/2003 vorausgegangenen
Vorschriften legal verkauft werden können. Damit auch diese genetisch
veränderten Erzeugnisse erfasst werden, schreibt die Verordnung
1829/2003 vor, dass Unternehmer, die ein "bereits existierendes
Erzeugnis" weiterhin vermarkten wollen, dies der Kommission zu melden
und bis 18. Oktober 2004 ausführliche Informationen über den genetisch
veränderten Organismus vorzulegen haben. Nicht gemeldete Erzeugnisse
sind in der EU nicht mehr erlaubt. Die Kommission hat in
Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Forschungsstelle die
Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldungen geprüft und beschlossen,
26 genetisch veränderte Organismen in einen speziell dafür
geschaffenen Abschnitt des gemeinschaftlichen Registers für genetisch
veränderte Lebensmittel und Futtermittel aufzunehmen.

Ist eines dieser "bereits existierenden Erzeugnisse" einmal im
Register eingetragen, kann es in der EU während eines festgelegten
Zeitraums von 3 bis 9 Jahren verkauft werden. Danach muss erneut ein
Antrag auf Verlängerung der Zulassung gestellt werden.

Das Register der "bereits existierenden genetisch veränderten
Erzeugnisse" ist im Internet zu finden.



 



 

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