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AHO Aktuell - 15.04.2005

Schweizer BSE-Einheit zieht positive Bilanz


(lid) - Die Schweizer BSE-Einheit des Bundes zieht nach drei Jahren
eine positive Bilanz. Der Vollzug der Maßnahmen gegen den
Rinderwahnsinn habe sich verbessert. Bei den Futtermittelkontrollen
wurden im Jahr 2004 erstmals keine Spuren von verbotenem tierischem
Material gefunden, wie es in einer Mitteilung vom 15. April heißt. Im
Jahr 2003 wiesen noch 0,3 Prozent der Proben solche Spuren auf. Die
BSE-Einheit untersuchte im letzten Jahr 1.398 Proben aus 495
Betrieben.

In den Schweizer Schlachtbetrieben wurden die Kontrollen im Vergleich
zum Vorjahr verdoppelt und praktisch flächendeckend durchgeführt. Auch
hier stellte die BSE-Einheit eine deutliche Verbesserung fest. Ein
Grossteil der Mängel sei behoben worden.

Die Verbesserung sei den klaren Standards, der einheitlichen Kontrolle
und der Beratung zu verdanken. Es seien aber weitere Anstrengungen
nötig. Besondere Aufmerksamkeit gelte 2005 der neuen Verordnung über
die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten. Diese teilt tierische
Nebenprodukte in Anpassung an das EU-Recht neu n drei Kategorien.
Kategorie-1-Produkte müssen verbrannt, jene der Kategorie 2 können
zudem zu Dünger oder Biogas verarbeitet und Kategorie-3-Produkte, die
risikoärmsten, dürfen für technische Zwecke und für Heimtierfutter
verwendet werden.



 



 

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