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AHO Aktuell - 15.04.2005

Bayern: BSE-Fall 2005 unterscheidet sich offensichtlich nicht von den bisherigen


München (aho) - Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz informiert über die Ermittlungen des
Expertenteams vor Ort im Fall des BSE-Tieres, das nach dem
Tiermehl-Verfütterungsverbot geboren ist
. Das Ministerium teilt
hierzu mit:

1. Das BSE-Tier wurde am 28.05.2001 im Bestand geboren und ist im
separaten Aufzuchtbetrieb des Landwirts aufgewachsen. Das Tier war
bisher nicht trächtig. Am 17.02.2005 hat sich das Tier verletzt und
war hochgradig lahm. Spezifische BSE-Symptomatik hat das Tier nicht
gezeigt. Am 18.03. musste das Tier getötet werden.

2. Der Bestand mit zwei Betriebsteilen umfasst etwa 160 Tiere. Im
gleichen Bestand war im August 2001 bei einem 1995 geborenen Tier BSE
festgestellt worden. Einen Zusammenhang zwischen beiden Fällen gibt es
nach bisherigen Ermittlungen nicht. Verwandtschaftliche Beziehungen
zwischen den beiden BSE-Tieren bestehen nicht.

3. Nach Kontrolle aller Futtermittelzukäufe wurden Milchaustauscher an
die Kälber seit mindestens 1998 nicht mehr verfüttert.

4. Nach eingehender Überprüfung der örtlichen Betriebsverhältnisse
gibt es allerdings Anzeichen, dass im Jahr 2001 noch Spuren von
möglicherweise verunreinigtem alten Kraftfutter in den
Fütterungskreislauf der Kälber gelangt sein könnten: die Art der
Lagerung auf der Tenne über dem Stall, die Staubentwicklung beim
Hochblasen auf die Tenne bzw. die Zuleitung von oben direkt in den
Melkstand könnten zu einer Kontamination des Futters mit Resten alter
Futtermittel geführt haben. Die Kälber hatten freien Auslauf im ganzen
Stall und könnten deshalb Reste von Kraftfutter für die Kühe oder das
Jungvieh beispielsweise aus den Futterbarren aufgenommen haben.

"Es sieht so aus, dass sich der aktuelle BSE-Fall außer im Alter des
Tieres nicht von den bisherigen unterscheidet. Eine Infektion über
Futtermittel erscheint möglich. Weitere Ermittlungen laufen." Diese
vorläufige Einschätzung gab Verbraucherschutzminister Werner
Schnappauf nach den bisher vorliegenden Ergebnissen der
Expertengruppe. Die Verfütterung von Tiermehl und Milchaustauschern
gelte nach wie vor als eine der Hauptursachen für die Entstehung von
BSE. Weitere Infektionswege seien aber nicht auszuschließen, so auch
das Ergebnis der BSE-Risikoanalyse. "Deshalb bleiben die neben dem
Verfütterungsverbot erlassenen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich",
ergänzte der Minister.


BSE- Sicherheitsmaßnahmen in Bayern

BSE-Tests: Neben dem Verfütterungsverbot werden nicht nur alle
Schlachttiere, sondern auch alle verendeten oder wegen Krankheit zu
tötenden Tiere ab 24 Monate auf BSE getestet. Seit dem ersten BSE-Fall
wurden in Bayern 3,1 Millionen BSE-Tests bei Schlachttieren und etwa
200.000 BSE-Tests bei sog. Monitoring-Tieren durchgeführt.

Entfernung Risikomaterialien: Zudem werden bei jedem Schlachttier die
sog. Risikomaterialien entfernt und gesondert entsorgt.
Risikomaterialien sind insbes. Kopf, Wirbelsäule und Darm. Sie werden
während des Schlachtprozesses entfernt, getrennt gesammelt, eingefärbt
und dann verbrannt. Eine mengenmäßige Erfassung erfolgt beim
Schlachthof sowie bei der Tierkörperverwertungsanstalt.

Das Verfütterungsverbot im Dezember 2000 hat BSE-Erkrankungen bei
Tieren europaweit entscheidend eingedämmt. Schon zum Zeitpunkt des
Erlasses des Verfütterungsverbotes waren sich Experten einig, dass
diese Maßnahme die Erkrankung weiterer Tiere nicht mit absoluter
Sicherheit verhindern kann.

Es handelt sich dabei um ein totales Verfütterungsverbot von
Futtermitteln mit tierischen Bestandteilen. Das heißt, kein
lebensmittellieferndes Tier darf solches Futter mehr bekommen. Das
gilt für Tiermehl europaweit, für Tierfette, wie sie in
Milchaustauschern eingesetzt wurden, nur deutschlandweit. Die
Risikoanalyse der LMU hat hier gezeigt, dass Betriebe, die
Milchaustauscher einsetzten, ein höheres Risiko für eine
BSE-Erkrankung im Bestand hatten. Bayern hatte die Ausweitung dieses
Verbotes für Tierfette auf die ganze EU immer wieder eingefordert.

Rücknahmeaktion der Futtermittel zum Start des Verfütterungsverbotes

Landwirte durften zwar die Futtermittel, die am 1. Dezember 2000 noch
in ihrem Besitz waren, noch verfüttern, allerdings nicht an Rinder
/Wiederkäuer. Bayern hat, um möglicherweise verunreinigte Futtermittel
sofort aus dem Verkehr zu ziehen, eine breit angelegte Rücknahmeaktion
bei Landwirten, Händlern und Herstellern gestartet und Entsorgung und
Entschädigung der Betroffenen finanziert. Auch Reinigung der Silos,
Spülung der Transportfahrzeuge waren entschädigungsfähig. Insgesamt
hat Bayern hier etwa 22 Millionen Mark gezahlt und eine finanzielle
Beteiligung des Bundes an der Schadensregulierung erreicht (etwa 13,5
Millionen Mark). Etwa 12.500 Tonnen Futtermittel wurden auf diese
Weise entsorgt.

Reinigung der Futtermittelsilos

Das Landwirtschaftsministerium hatte nach Inkrafttreten des
Verfütterungsverbotes deutlich auf das Erfordernis der Reinigung von
Futterlager, Futterautomaten, Gerätschaften und Transporteinrichtungen
hingewiesen. Damit sollte eine mögliche Kontamination neuer sauberer
Chargen vermieden werden.

Überwachung der Futtermittel

Sie wurde enorm ausgeweitet. Allein von Dezember 2000 bis März 2005
wurden rund 15.000 Futtermittelproben auf tierische Bestandteile
untersucht. Die Spurenkontaminationen von Futtermitteln mit tierischen
Bestandteilen sind fast auf Null gesunken. In den Jahren 1996 bis 2000
enthielten bis zu 70 % der untersuchten Futtermittelproben tierische
Bestandteile in Spuren. Im Zuge des umfassenden Verfütterungsverbotes
reduzierte sich dieser Anteil im Jahr 2001 auf 7 %, im Jahr 2002 auf
0,3 % und danach bis unter 0,1%.


Überwachung des Tiermehlverkehrs

In der Zeit von Dezember 2000 bis Ende 2002 wurde das in den
Tierkörperbeseitigungsanstalten produzierte Tiermehl und Tierfett
komplett verbrannt. Der Freistaat beteiligte sich an den zusätzlichen
Kosten. Insgesamt wurden dafür rund 13 Millionen Mark ausgegeben.
Mittlerweile werden alle tierischen Nebenprodukte in Risikoklassen
eingeteilt. Abhängig davon gibt es unterschiedliche
Verwertungsmöglichkeiten. Für Risikomaterial ist nach wie vor die
unschädliche Beseitigung durch Verbrennung vorgeschrieben. Zur
Überwachung des Tiermehlverkehrs wurde ein Dokumentationssystem
eingeführt. Dabei werden die tatsächlich produzierten Mengen erfasst
und deren Verbleib überprüft, um Fehlleitungen von Tiermehlsendungen
auszuschließen.

Tiermehl als Düngemittel

Zur Düngung darf nur Tiermehl, das nicht aus Risikomaterial besteht,
verwendet werden. Nur eine Aufbringung auf Ackerflächen, nicht aber
auf Weide- bzw. Grünlandflächen ist erlaubt. Bayern hat schon mehrfach
ein generelles Verbot der Düngung mit Tiermehl vom Bund gefordert, um
jegliches denkbare Restrisiko auszuschließen und insbesondere die
Überwachung zu vereinfachen.


 



 

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