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AHO Aktuell - 14.04.2005

Schweizer Lebensmittelrecht: Anpassung an EU-Vorschriften


(lid) - Die Schweiz will Milch und Milchprodukte weiterhin ohne
wesentliche Hürden in die EU exportieren können. Bis Mitte Juli läuft
die Konsultation zur Anpassung des schweizerischen Lebensmittelrechts
an die neuen Hygienevorschriften der EU. Das ab 2006 wirksame
EU-Hygienerecht gilt nicht nur für die Mitgliedstaaten, sondern auch
für Drittländer, die Lebensmittel in die EU exportieren wollen. Mit
der Revision des Lebensmittelrechts wollen die Bundesbehörden
verhindern, dass schweizerische Ausfuhren erschwert werden, wie die
Nachrichtenagentur SDA schreibt.

Konkret geht es darum, bei den tierischen Lebensmitteln
Gleichwertigkeit zwischen dem Landesrecht und dem EU-Recht
herzustellen. Insbesondere für Milch und Milchprodukte ginge diese
Äquivalenz mit den neuen Hygienevorschriften der EU sonst verloren,
was einem Handelshemmnis gleichkäme und den Marktzutritt erschweren
würde.

Zahlreiche Bereiche der neuen EU-Verordnungen sind im schweizerischen
Lebens- und Futtermittelrecht nach dem Grundsatz "from the stable to
the table" bereits geregelt. So sind Handel und Betriebe schon heute
zur Selbstkontrolle verpflichtet. Auch die Anforderungen an die
Sicherheit entsprechen den Normen im EU-Raum.

Es gibt aber noch Lücken, die nun mit der Änderung der einschlägigen
Verordnungen geschlossen werden sollen. Neu ist beispielsweise die
Verpflichtung zur Rück- und Nachverfolgung von Lebensmitteln. Die für
Futtermittel bereits geltende Vorschrift ermöglicht es, fehlerhafte
Produkte gezielt vom Markt zu entfernen.




 



 

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