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AHO Aktuell - 06.04.2005

Rhein-Sieg-Kreis: Schweinepest erfolgreich bekämpft


Siegburg (aho) - Landwirte und Jäger in der Voreifel können aufatmen.
Wie Kreisveterinär Dr. Klaus Mann vom Rhein-Sieg-Kreis mitteilte,
wurde die Tierseuchenverordnung zum Schutz gegen die Schweinepest bei
Wildschweinen vom Juni 2002 nun aufgehoben. Damit ist die Schweinepest
in der Umgebung von Rheinbach und Meckenheim kein Thema mehr.

Im Juni 2002 hatte das in Krefeld ansässige Staatliche
Veterinäruntersuchungsamt Erreger von Schweinepest bei verendeten
Wildschweinen aus dem Rheinbacher Wald festgestellt. Daraufhin hatte
der Rhein-Sieg-Kreis die an den Kreis Euskirchen angrenzenden
Waldgebiete der Städte Rheinbach und Meckenheim zum "Gefährdeten
Bezirk" erklärt und die Tierseuchenverordnung erlassen.

Für Landwirte und Jäger bedeutete dies laut Dr. Mann deutliche
Einschränkungen. Schweinehalter in diesem Bereich mussten strenge
Hygienevorschriften beachten und dem Kreisveterinäramt jede An- oder
Ablieferung von Schweinen melden. Ihre erlegten Wildschweine mussten
Jäger zu einer eigens installierten Wildschweinsammelstelle nach
Rheinbach bringen, wo eine Probe entnommen und zur Untersuchung zum
Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt nach Krefeld geschickt wurde.
Erst wenn nach rund einer Woche Entwarnung gegeben wurde, konnten die
Tiere wieder abgeholt und anschließend verzehrt werden.

Zur Bekämpfung der Schweinepest haben Jäger in insgesamt zwölf
Jagdbezirken auf einer Fläche von 35 Quadratkilometern seit Juni 2002
rund 7.000 Impfköder ausgelegt. Zur Bestandreduktion wurden im
gleichen Zeitraum auf dieser Fläche etwa 300 Wildschweine erlegt. Für
ihr hohes Maß an Verständnis für die Einschränkungen des Jagdbetriebes
bedankt sich das Veterinäramt bei den Rheinbacher und Meckenheimer
Jägern. "Ohne ihre aktive Mithilfe wäre eine derart schnelle und
erfolgreiche Bekämpfung der Schweinepest nicht möglich gewesen", lobt
Kreisveterinär Dr. Mann. Auch den betroffenen Landwirten gebühre für
die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ein besonderer Dank.



 



 

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