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AHO Aktuell - 18.03.2005

Bundesregierung betreibt beim Tierarzneimittelrecht halbherzige Flickschusterei


Berlin (aho) - Aus Anlass der Plenardebatte im Deutschen Bundestag zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 13. AMG-Novelle erklärt die
zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner MdB:

Im Bemühen um eine sachgerechte und umfassende Novellierung des
Tierarzneimittelrechts versucht die Regierungskoalition trotz etlicher
guter Ansätze konstruktiver Zusammenarbeit ihren inhaltlich zu kurz
greifenden Gesetzentwurf mit Scheinargumenten zu verteidigen. Die
vorrangigen Ziele, denen wir uns in der CDU/CSU-Fraktion nach wie vor
uneingeschränkt verpflichtet sehen - ein verbesserter Verbraucher- und
Tierschutz - bleiben so bedauerlicher Weise auf der Strecke.

Als zentrales Problem lässt der Regierungsentwurf den Mut vermissen,
die 7-Tage-Regelung zur Abgabe von bei systemisch wirkenden
Antibiotika wirkungsvoll und praxisgerecht zu reformieren. Es ist
nicht ersichtlich, warum die konstruktiven Vorschläge aus dem Antrag
der Unionsfraktionen zur ergänzenden Flexibilisierung der Anwendung
mittels Behandlungsplan oder Bestandsbetreuung, die dem Ziel eines
besseren Tier- und Verbraucherschutzes dienen, nicht verwirklicht
wurden.

Gute Ansätze, welche aus dem von uns vorgelegten Forderungskatalog
übernommen wurden, wie beispielsweise die Streichung einer
Indikationsliste und die Zulassung des Umfüllens und Abpackens großer
Gebinde, sind durchaus zu begrüßen, reichen allein jedoch in der
Praxis nicht aus. Ebenso muss die mit dem Wegfall der
Indikationenliste hinfällig gewordene Anwendungskommission gestrichen
werden. Der hierfür seitens der Bundesregierung vorgesehene jährliche
Kostenrahmen von nur 7000 Euro zeigt, dass es der Bundesregierung
ohnehin nicht um eine innovationsfördernde Sacharbeit der Kommission
gehen kann. Vielmehr wird deutlich, dass dieser Passus lediglich der
stillschweigenden Kompetenzerweiterung durch die Möglichkeit der
Regelung im Verordnungswege bezwecken soll. Dem treten wir ebenso
entschieden entgegen wie dem sachlich unrichtigen Argument, dass dem
Bundesgesetzgeber die Kompetenz zur Regelung der Bestandsbetreuung
fehle.

Vor dem Hintergrund dieser noch immer unausgereiften Gesetzeslösung
werden wir uns in der CDU/CSU-Fraktion weiterhin für eine gründlichere
Novellierung des Gesetzes einsetzen, die allen Beteiligten -
Landwirten, Verbrauchern, Tierärzten und Tieren - in der Praxis besser
gerecht wird.



 



 

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