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AHO Aktuell - 17.03.2005

Neue niedersächsische BHV1-Verordnung: Ohne Impfung kein Weidegang


Hannover (aho) - Nach aktuellen Erhebungen sind zurzeit rund neun
Prozent der niedersächsischen Rinderhaltungsbetriebe noch nicht dem
freiwilligen Verfahren nach der Richtlinie zur Bekämpfung und zum
Schutz vor BHV1-Infektionen beigetreten. Bei BHV1 handelt es sich um
eine anzeigepflichtige Tierseuche mit dem Namen Bovines Herpesvirus
Typ 1, die für den Menschen ungefährlich ist. Betriebe, die sich nicht
am Bekämpfungsverfahren beteiligen und deren Status Quo in Bezug auf
BHV1 unbekannt ist, stellen ein erhebliches Gefahrenpotential für eine
Re-Infektion der BHV1-freien sowie für die in der Sanierung
befindlichen Betriebe dar. Darum werden nach einer Mitteilung des
Niedersächsischen Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hannover mit der am 1. April
in Kraft tretenden neuen Verordnung auch ganz besonders diese Betriebe
reglementiert. Z. B. dürfen deren Rinder dann nicht mehr auf
öffentlichen Wegen getrieben oder im Freien gehalten werden. Außerdem
müssen diese Betriebe evtl. anfallende Kosten für Untersuchungen und
Impfungen selbst tragen. Im Gegensatz zu den dem Bekämpfungsverfahren
beigetretenen Betrieben: Hier übernimmt die Tierseuchenkasse die
Kosten für Impfstoff, Laboruntersuchungen, Probenentnahme und
Impfungen. Ziel der Bekämpfungsmaßnahmen sei es, möglichst schnell den
"Status BHV1-frei" zu erlangen, sagte dazu heute
Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen. Jeder andere Status würde
zu Handelshemmnissen im innergemeinschaftlichen Handel führen, und das
könne und wolle sich ein Rinderland wie Niedersachsen nicht leisten.
Zurzeit hätten diesen Status BHV1-frei Dänemark, Österreich, Finnland,
Schweden und die Provinz Bozen in Italien, fügte Ehlen hinzu.


 



 

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