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AHO Aktuell - 11.03.2005

EU-Futtermittelhygiene-Verordnung: DVT sieht Anforderungen gelassen entgegen


Bonn (aho) - Die im Deutschen Verband Tiernahrung (DVT) organisierten
Mischfutterhersteller sehen der EU-Futtermittelhygiene-Verordnung, die
seit Februar in Kraft und ab dem 1. Januar 2006 anzuwenden ist,
gelassen entgegen. Der Präsident des DVT, Ulrich Niemann, bezeichnete
die Verordnung heute in Bonn als "konsequenten Schritt" im Hinblick
auf die weitere Verbesserung der Futtermittelsicherheit. Er bezog sich
damit vor allem auf die Herstellung bestimmter Einzelfuttermittel, ein
Bereich, der bislang aus Sicht des DVT-Präsidenten nicht ausreichend
geregelt war.

Die Futtermittelhygiene-Verordnung schreibt nun auch für alle
Hersteller von Einzelfuttermitteln die Einführung von
Qualitätsmanagementsystemen basierend auf dem HACCP-Konzept vor.
Außerdem ist - analog zur Mischfutterbranche - eine umfassende
Registrierung und Zulassung dieser Hersteller geplant.

Weiterhin sieht die Verordnung so genannte Finanzgarantien für alle
Futtermittelunternehmer (ausgenommen Landwirtschaft) vor. Diese sollen
bei Schadensfällen im Zusammenhang mit Futtermitteln greifen. Die
Kommission hat derzeit die Aufgabe anhand bestehender Systeme in den
Mitgliedsstaaten zu prüfen, wie diese Finanzgarantien aussehen
könnten, um dann gegebenenfalls selbst Legislativvorschläge zu
unterbreiten."Auch auf diesen Punkt sind die Mitgliedsunternehmen des
DVT gut vorbereitet", betonte Niemann. Er sei schon ein wenig stolz,
dass der Verband seinen Mitgliedern bereits seit Anfang 2004 im Rahmen
einer Exzedentenversicherung einen umfassenden Versicherungsschutz
bietet. Bislang könne seines Wissens kein anderes europäisches Land
eine ähnliche Lösung vorweisen.



 



 

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