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AHO Aktuell - 05.03.2005

Cremlingen: Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen Tierquälerei


Wolfenbüttel (aho) - Einer 40- jährigen Tierhalterin und ihrem ein
Jahr älteren Lebenspartner aus der Samtgemeinde Cremlingen werden vom
Polizeikommissariat Wolfenbüttel Verstöße gegen tierschutzrechtliche
Bestimmungen angelastet. Beide Personen sind in der Vergangenheit
bereits mehrfach strafrechtlich wegen ähnlich gelagerter Sachverhalte
in Erscheinung getreten. Im jüngsten Fall, der bereits am 21. 02. 2005
zur Anzeige gebracht wurde, handelte es sich jedoch um eine besonders
schweren Fall von Tierquälerei. Ermittlungen ergaben, dass ein knapp
vier Jahre alter, verendeter Bulle an diesem Tag aus dem Stall
transportiert und auf einen Lkw eines Tierverwerters geladen worden
war. Entgegen den Bestimmungen der Tiertransportverordnung sei das
Tier jedoch nicht auf dem kürzesten Weg nach Dörnten, sondern zunächst
nach Genthien ( Sachsen-Anhalt ) verbracht worden. Ein mittlerweile
eingeschalteter Kreisveterinär veranlasste schließlich die
Rückführung nach Goslar, wo der Tiermediziner eine Sektion des Bullen
vornahm. Dabei stellte sich nicht nur heraus, dass das Tier ohne
vorherige Bolzenschussbetäubung getötet worden war. Der 41-jährige
Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, die Kehle des Bullen bis
zur Wirbelsäule durchtrennt zu haben und das Tier durch dieses so
genannte Schächten erheblichen Qualen ausgesetzt zu haben. Die Sektion
durch einen Veterinär ergab zusätzlich, dass das Tier bereits seit
mehr als vier Wochen unter sehr starken Schmerzen gelitten haben muss,
weil sich in den Fußgelenken hochgradige, eitrige Entzündungen
befanden. Daraus resultierten auch Fressunlust und hohes Fieber.
Trotzdem unterließen die Tierhalterin und deren ebenfalls
beschuldigter Lebenspartner die medizinische Versorgung des Bullen.
Polizei Wolfenbüttelund Staatsanwaltschaft Braunschweig ermitteln.



 



 

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