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AHO Aktuell - 24.02.2005

Geflügelbestände müssen gemeldet werden


Leer (aho) - Geflügelbestände müssen von den Tierhaltern beim
Veterinäramt angemeldet werden. Das gilt für Hühner, Truthühner sowie
Enten, Gänse, Fasane, Perl- und Rebhühner, Tauben und Wachteln. Dies
gilt auch für Hobby-Halter. Auf diese neue Bestimmung der
Viehverkehrsordnung weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer
hin. Dabei ist die im Jahresdurchschnitt gehaltene Anzahl der Tiere
anzugeben. Wenn Tierbestände bereits gemeldet wurden und sich
Änderungen ergeben haben, ist ebenfalls eine Meldung nötig. Verstöße
gegen die Mitteilungspflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.


 



 

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