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AHO Aktuell - 13.02.2005

Bayern fordert mehr Tierschutz bei Putenmast


München (aho) - Die Haltungsbedingungen in der Putenmast müssen weiter
verbessert werden. Dies forderte Bayerns Tierschutzminister Werner
Schnappauf heute in München anlässlich anstehender Gespräche zwischen
Bund, Ländern, Geflügelwirtschaft und Tierschutzorganisationen.
Schnappauf: "Die Erfahrungen haben gezeigt, dass durch freiwillige
Vereinbarungen die artgerechten Mindestanforderungen nicht immer
eingehalten werden. Hier braucht es dringend eine gesetzliche
Regelung. Die Verbraucher müssen die Gewissheit haben, dass
Putenfleisch aus artgerechter Tierhaltung stammt." Trotz Aufforderung
durch den Bundesrat sei die Bundesregierung hier bislang nicht tätig
geworden, so Schnappauf weiter. Der Bund dürfe sich aber spürbaren
Verbesserungen nicht weiter verschließen.

Insbesondere die einseitige Zucht auf Brustmuskulatur kann auch zu
tierschutzwidrigen Zuständen führen. Die Putenhähne sind dann zu
schwer und durch häufiges Liegen kann es zu Brustblasen kommen, die
sich in feuchter Einstreu entzünden. Dazu kommt ein u.a. durch die
hohe Besatzdichte ausgelöstes aggressives Verhalten bis hin zu
Kannibalismus.

Da es bisher konkrete gesetzliche Regelungen zur Putenhaltung bislang
weder auf EU- noch auf Bundesebene gibt, hat Bayern dem Minister
zufolge bereits vor drei Jahren eine freiwillige Vereinbarung mit der
bayerischen Geflügelwirtschaft abgeschlossen und Mindestanforderungen
für die Putenhaltung festgelegt. Die Anforderungen an eine artgerechte
Putenhaltung gelte es nun weiter zu verbessern und auf eine
gesetzliche Grundlage zu stellen. Potential für mehr Tierschutz in der
Putenhaltung sieht Schnappauf beispielsweise in der Verringerung der
Besatzdichte und der Verbesserung der Belüftung.


 



 

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