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AHO Aktuell - 12.02.2005

Liechtenstein: Verfütterung von Hanf in jeder Form an Nutztiere verboten


Vaduz (aho) - Im Zuge der jüngsten Änderung der schweizerischen
Futtermittelverordnung wurde auch das Futtermittelbuch abgeändert.
Damit ist nach Mitteilung der Liechtensteinischen Landesverwaltung ab
1. März 2005 die Verfütterung von Hanf in jeder Form an Nutztiere
verboten. Es sei eine Grundsatzforderung im Futtermittelrecht, dass
Futtermittel so beschaffen sein müssen, dass sie die Qualität der von
landwirtschaftlichen Nutztieren gewonnenen Produkte nicht negativ
beeinflussen, betont die Landesverwaltung in einer Pressemitteilung.
Dies sei insbesondere bei der Verfütterung von Hanf an Milchkühe nicht
gegeben. Die Übertragung des pharmakologisch aktiven Inhaltsstoffs
Tetrahydrocannabinol (THC) aus dem Futter in die Milch sei eindeutig
belegt. Die in der Milch wieder gefundenen THC-Gehalte könnten selbst
dann nicht akzeptiert werden, wenn nur die im Sortenkatalog des
Bundesamtes für Landwirtschaft aufgeführten Hanfsorten verfüttert
würden. Über die Zusammenhänge der Hanffütterung an Schlachttiere
lägen keine Angaben vor. Es könne jedoch angenommen werden, dass auch
im Fleisch von Schlachttieren, denen Hanf verfüttert worden ist,
Rückstände von THC gefunden werden können. Ein Anbau von Futterhanf
führe künftig zwangsläufig zu einer Kollision mit dem
Futtermittelrecht.


 



 

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