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AHO Aktuell - 03.02.2005

Regierung plant Änderungen bei Tierarzneimitteln


Berlin (aho) - Die Abgaberegelungen für verschreibungspflichtige
Tierarzneimittel sollen geändert werden, um eine praxisorientierte
Versorgung von Tieren mit Medikamenten zu erleichtern. Die
Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf (15/4736) vorgelegt.

Darin nimmt sie entsprechende Forderungen des Bundesrates und des
Bundestagsausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft auf. Außerdem soll die Novelle - so die Angaben der
Regierung - den Erkenntnissen aus der Praxis Rechnung tragen.

Laut Regierungsentwurf wird das Abgabeverbot so genannter
umgewidmeter Arzneimittel abgeschafft und die Abgabe von Teilmengen
aus Arzneimittelpackungen erleichtert, sofern eine Qualitätsminderung
dadurch nicht zu befürchten ist. Damit solle dass Umfüllen, Abpacken
und Kennzeichnen von bestimmten Arzneimitteln durch den Tierarzt
erleichtert werden. Weitere Anpassungen betreffen den Import von
Arzneimitteln aus anderen EU-Ländern.

Eine Kommission solle sich künftig mit den Abgaberegelungen befassen
und den Stand der tierärztlichen Wissenschaft in Leitlinien
beschreiben. Die Kosten der geplanten Sachverständigenkommission
veranschlagt die Regierung in ihrem Entwurf auf 7.000 Euro jährlich.
Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme einige Änderungen vor.
So fordert die Länderkammer unter anderem, dass neben Apotheken auch
Veterinärbehörden Arzneimittel an Tierhalter abgeben können, wenn
Tierseuchen auftreten und es aus praktischer Sicht erforderlich ist.
Grundsätzlich solle die Abgabe der Arzneimittel den Apotheken
vorbehalten bleiben. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung
dem Vorschlag der Ländervertretung "im Grundsatz" zu, soweit es sich
nicht um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt und schlägt
ihrerseits entsprechende Neuformulierungen im Gesetzentwurf vor. Die
Ländervertretung will des Weiteren die verschreibenden Tierärzte
verpflichten, eine Kopie der Begleitbescheinigung an die für die
arzneimittelrechtliche Überwachung der Tiere zuständige
Überwachungsbehörde zu übersenden. Dadurch sollen gezielte Kontrollen
zum Verbleib von Fütterungsarzneimitteln ermöglicht werden. Auch hier
stimmt die Bundesregierung dem Anliegen des Bundesrates "in der Sache"
zu, schlägt aber "aus Gründen der Bestimmtheit" eine neue Formulierung
vor und plädiert zudem für eine Bußgeldbewehrung.


 



 

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