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AHO Aktuell - 03.02.2005

Regierung hält an Verfütterungsverbot von tierischen Fetten an Nutztieren fest


Berlin (aho) - Das Verbot der Verfütterung von tierischem Fett an
Nutztiere sollte nach Auffassung der Bundesregierung bestehen bleiben,
bis sichere Erkenntnisse vorliegen, die ein BSE-Risiko ausschließen.
Dies geht aus der Antwort der Regierung (15/4777) auf eine Kleine
Anfrage der FDP (15/4566) hervor. Ein Risiko durch infektiöse Stoffe
von BSE-infizierten Rindern in Wiederkäuerfett könne derzeit noch
nicht ausgeschlossen werden. Wie es in der Antwort heißt, will die
Regierung in diesem Jahr prüfen, ob in Deutschland die Altersgrenze
für die obligatorische Untersuchung mit BSE-Schnelltests im Rahmen der
amtlichen Fleischuntersuchung von derzeit 24 Monaten angehoben werden
kann. Dazu nehme das Bundesinstitut für Risikobewertung eine
wissenschaftliche Prüfung vor. Grundsätzlich zeigt sich die Regierung
aufgeschlossen für Vorschläge zur Lockerung der BSE-Schutzmaßnahmen.
Dennoch dürfe dadurch der vorbeugende Verbraucherschutz nicht
"unvertretbar" beeinträchtigt werden. Auch am
Tiermehlverfütterungsverbot müsse festgehalten werden. Voraussetzungen
für eine Lockerung seien nach Einschätzung der EU-Kommission vor
allem, dass Kontrollinstrumente zur Verfügung stehen und Nachweise
darüber vorliegen, dass die derzeitigen Bestimmungen in allen
EU-Staaten zufriedenstellend umgesetzt werden.

Tierische Nebenprodukte, die für den menschlichen Verzehr geeignet
sind, würden derzeit hauptsächlich durch Verbrennung beseitigt, so die
Regierung. Jährlich würden in den 15 alten EU-Mitgliedstaaten
schätzungsweise 16,1 Millionen Tonnen tierische Nebenprodukte
gesammelt.

Davon stammten etwa 14,3 Millionen Tonnen von Tieren, die für den
menschlichen Verzehr geeignet sind. Die Gesamtkosten für die
Beseitigung von Nebenprodukten schwanken in den EU-Staaten zwischen
100 Euro und 300 Euro je Tonne, heißt es in der Antwort.

Tierische Proteine seien aus Ernährungssicht ein hervorragendes
Futtermittel. Aus Gründen der BSE-Vorsorge sei jedoch ein
Verfütterungsverbot dieser Proteine auch für Schweine und Geflügel
notwendig. Es müsse sichergestellt werden, dass jegliches Tiermehl,
welches das Verfütterungsverbot gefährden und die Kontrolle erschweren
könnte, herausgehalten wird. Transport, Lagerung und Verwendung von
verarbeiteten tierischen Proteinen als Heimtierfutter und für die
Düngung müssten so gestaltet werden, dass Vermischungen mit
Nutztierfutter vermieden werden. Auch Landwirte, die fischmehlhaltige
Futtermittel verwenden und gleichzeitig Wiederkäuer halten, müssten
strikte Auflagen beachten.


 



 

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