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AHO Aktuell - 28.01.2005

Verdacht auf BSE-Infektion bei Ziege bestätigt


Brüssel/Berlin (aho) - Der BSE-Verdacht bei einer im Jahr 2002 in
Frankreich geschlachteten Ziege wurde heute von einem Gremium
europäischer Wissenschaftler bestätigt. Die Europäische Kommission
schlägt vor, mehr Tests durchzuführen, damit geklärt wird, ob es sich
hier um einen Einzelfall handelt. Dies ist der erste Fall von BSE, der
bei einer Ziege unter natürlichen Bedingungen festgestellt wurde. In
der EU werden bereits seit einigen Jahren Vorsichtsmaßnahmen zum
Schutz der Verbraucher vor einem solchen Fall angewandt. Eine
TSE-Infektion bei Ziegen scheint jedoch außerordentlich selten
aufzutreten, und die Gefahr für die Verbraucher ist sehr gering. Die
Europäische Kommission ersuchte die französischen Behörden, dem
Gemeinschaftlichen Referenzlaboratorium (GRL) für TSE in Weybridge
(Vereinigtes Königreich) ihre vorläufigen Untersuchungsergebnisse zu
übermitteln. Bei TSE handelt es sich um transmissible spongiforme
Enzephalopathien, von denen BSE bei Rindern und die Traberkrankheit
bei Ziegen und Schafen auftreten.

Dazu Markos Kyprianou, für Gesundheit und Verbraucherschutz
zuständiger EU-Kommissar: "Ich möchte den Verbrauchern versichern,
dass die geltenden Sicherheitsmaßnahmen in der EU ein sehr hohes
Schutzniveau bieten. Dieser Fall wurde dank des in Frankreich
eingerichteten EU-Testsystems entdeckt. Das Testprogramm hat uns
gezeigt, dass die Inzidenz von TSE bei Ziegen sehr gering ist, und
ermöglicht uns, verdächtige Tiere zu ermitteln, so dass sie aus der
Lebensmittelherstellungskette entfernt werden können, wie dies bei
dieser Ziege und ihrer gesamten Herde geschehen ist. Damit geklärt
werden kann, ob es sich hier um einen Einzelfall handelt, schlage ich
vor, die Tests auszuweiten. Seit vielen Jahren werden
Sicherheitsmaßnahmen bei allen als Nutztiere gehaltenen Wiederkäuern
(Rinder, Schafe, Ziegen) angewandt, damit ein möglichst großer Schutz
der Gesundheit der Bevölkerung für den Fall gewährleistet ist. Zu
diesen Sicherheitsmaßnahmen zählen das Verbot der Verfütterung
tierischer Proteine in Form von Fleisch- und Knochenmehl, die
Entfernung spezifischen Risikomaterials (d. h. die Entfernung von
Geweben wie z. B. Gehirn, Wirbelsäule, Teile des Darms) aus der
Lebensmittel- und Futtermittelkette, die Schlachtung von Herden, die
von der Traberkrankheit befallen sind (eine BSE-ähnliche Krankheit,
die bei Ziegen und Schafen auftritt, jedoch nicht auf Menschen
übertragbar ist) sowie ein TSE-Überwachungs- und Testprogramm in allen
Mitgliedstaaten. Nach dieser Bestätigung von BSE schlägt die
Kommission vor, mindestens 6 Monate lang verstärkt BSE-Tests an Ziegen
durchzuführen (200 000 Tests an gesunden Ziegen in der EU), um zu
klären, ob es sich dabei um einen Einzelfall handelt. Der Umfang des
Überwachungsprogramms richtet sich nach der Ziegenpopulation der
einzelnen Mitgliedstaaten, wobei man sich vor allem auf
Mitgliedstaaten konzentriert, in denen BSE bei Rindern vorkommt. Alle
bestätigten BSE-Fälle werden einem bereits im Einsatz befindlichen
dreistufigen Testprogramm unterzogen, mit dessen Hilfe man zwischen
der Traberkrankheit und BSE unterscheiden kann. Die zusätzlichen
Maßnahmen werden den Mitgliedstaaten auf der nächsten Sitzung des
Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am
2. und 3. Februar 2005 zur Billigung vorgelegt. Die Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat erklärt, dass nach
derzeitigem Wissensstand bei Ziegenmilch und daraus gewonnenen
Erzeugnissen wahrscheinlich keine Gefahr einer TSE-Kontamination
besteht, wenn die Milch von gesunden Tieren stammt. Derzeit dürfen
Milch und Fleisch von Ziegen, die mit einer TSE infiziert sind,
vorsichtshalber und auf Anraten von Wissenschaftlern nicht verwendet
werden. Diese Bestimmungen galten bereits, bevor BSE bei einer Ziege
entdeckt wurde. Wie bei Rindern und Schafen, so werden auch bei Ziegen
spezifizierte Risikomaterialien (die Gewebe, die bei Vorhandensein der
Krankheit sehr wahrscheinlich infiziert sind) entfernt, auch wenn
keine Infektion festgestellt wird. Eine Gefahr wird nicht absolut
ausgeschlossen, ein mögliches Risiko wird durch die eingesetzten
Sicherheitsmaßnahmen jedoch verringert. Daher rät die Europäische
Kommission, die Verzehrgewohnheiten hinsichtlich Ziegenmilch,
Ziegenkäse und Ziegenfleisch nicht zu ändern. Die Europäische
Kommission hat die EFSA ersucht, eine quantitative Risikobewertung für
Ziegenfleisch und Ziegenfleischerzeugnisse durchzuführen, die im Juli
2005 vorliegen soll.


 



 

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