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AHO Aktuell - 07.01.2005

Islamisches Recht erlaubt Schächtung mit vorhergehender Betäubung


Basel (STS) - Hinweise auf illegale Schächtungen auf Schweizer
Bauernhöfen haben vor einem Jahr die Schweizer Bevölkerung aufgewühlt.
Solche Vorkommnisse können Spannungen anheizen, die letztlich zu
Intoleranz und Fremdenhass führen. Der Schweizer Tierschutz STS und
die Basler Muslim Kommission riefen an der heutigen Medienkonferenz
gemeinsam dazu auf, am kommenden Opferfest Id al Adha die Schweizer
Gesetzgebung zu respektieren.

Beim rituellen Schlachten oder Schächten werden Tiere, zum Beispiel
Rinder, Kühe, Schafe oder Ziegen auf den Boden, auf eine Bank oder in
eine mechanische Vorrichtung gelegt und fixiert. Dann wird ihnen mit
einem scharfen Messer die Kehle durchschnitten - Haut, Muskeln,
Nervenstränge, Luft- und Speiseröhre. Wenn das Tier nicht betäubt ist,
erlebt es das alles bei vollem Bewusstsein, in Todesangst. Es erleidet
Schmerzen, Qualen und kämpft gegen das Ersticken, während es ausblutet
und schliesslich stirbt. Dieser Todeskampf kann bis zu zwei oder drei
Minuten dauern. Ein grausamer, langsamer Tod. Heinz Lienhard,
Präsident des Schweizer Tierschutz STS, unterstrich, sein Verband habe
sich seit jeher vehement dafür eingesetzt hat, dass das Schächten ohne
Betäubung in der Schweiz verboten bleiben soll, um den Tieren einen
qualvollen Tod zu ersparen. Das habe nichts mit der Diskriminierung
von Minderheiten oder Einschränkung der Religionsfreiheit, und schon
rein gar nichts mit Antisemitismus zu tun. Muslime und Juden sollen
Zugang zu Halal- und Koscher-Fleisch haben - aber die Tiere sollen
nicht dafür leiden müssen, erklärte Heinz Lienhard.

Muhammad Amin Weber, Präsident der Basler Muslim Kommission (BMK)
betonte, dass die Muslime in der Schweiz wie überall auf der Welt die
lokalen Gesetze und Gepflogenheiten befolgen müssen. Die BMK,
Dachverband von 14 islamischen Glaubensgemeinschaften, verweist auf
die Auslegungen des Islamischen Fiqh Konzils vom Oktober l987 in
Mekka. Dieses Konzil kam zum Schluss, dass eine vorhergehende
Betäubung durch Elektroschock Halal- und islamkonform (Koran und
Hadith) ist. Diese Methode sei eine anerkannte Lösung für die
vorgeschriebene rituelle Opferschächtung am Opferfest Ida al Adha,
hielt Muhammad Amin Weber fest. Er rief alle Muslime in der Schweiz
auf, die Schweizer Gesetzgebung zu respektieren.

Der STS ist der Basler Muslim Kommission äusserst dankbar, dass es zu
der heutigen gemeinsamen Pressekonferenz gekommen ist. Es ist ein
guter Schritt, der viel zur Akzeptanz von Minderheiten und ihrer
Traditionen, und zu einem Miteinander von Muslimen und Schweizern in
unserem Land beitragen kann.




 



 

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