Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 07.01.2005

Newcastle Krankheit bei Freilandgeflügel in Griechenland ausgebrochen


Athen / Brüssel (aho) - Das griechische Landwirtschaftsministerium hat
mit Fax vom 05.01.2004 die Europäische Kommission über einen Ausbruch
der Newcastle Krankheit bei Masthähnchen in der Präfektur Arcadia
informiert. Betroffen ist ein Freilandbetrieb mit 20.000 Tieren.

Hintergrund

Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Krankheit. Bereits
der Verdacht auf diese Geflügelkrankheit muss von Tierhaltern und
Tierärzten dem zuständigen Amtstierarzt gemeldet werden.

Neben den üblichen Maßnahmen, die ein Tierhalter in Zeiten erhöhter
Seuchengefahr zu beachten hat (wie etwa Absonderung erkrankter Tiere,
keine Marktbeschickungen, keine Zukäufe, Reinigungs- und
Desinfektionsmaßnahmen, keine fremden Personen in den Stall lassen)
muß dringlichst auf die Impfpflicht der Geflügelhalter hingewiesen
werden. Danach hat jeder Besitzer eines Hühner- oder
Truthühnerbestandes seine Tiere durch einen Tierarzt regelmäßig gegen
Newcastle-Krankheit impfen zu lassen.

Die Krankheit wird durch ein Paramyxovirus verursacht und ist
außerordentlich ansteckend für Hühner und Truthühner, aber auch für
Fasane, Rebhühner und Wachteln, in seltenen Fällen auch für
Wassergeflügel und Wildgeflügel. Die Ansteckung mit dem Virus erfolgt
über die Atmungsluft und über Kontakte, etwa im Stall, auf
Geflügelmärkten oder Transporten sowie über Nahrungsaufnahme.

Neben plötzlichen Todesfällen zeigen erkrankte Tiere Fieber bis 43
Grad Celsius, Mattigkeit, Schläfrigkeit, Appetitlosigkeit, Durst,
gesträubtes Gefieder, Durchblutungsstörungen mit häufig dunkler
Verfärbung des Kammes, Atemnot, Niesen, Röcheln,
Schleimhautabsonderungen und grünlich-wässrigen Durchfall. Innerhalb
von fünf Tagen nach Ausbruch der Krankheit sterben viele Tiere.

Hochansteckende Viruskrankheiten, wie die Newcastle-Krankheit sind
ohne Impfung des Geflügels nicht wirksam zu bekämpfen. Nur der
ausreichende Impfschutz aller Einzelbestände, auch kleiner Bestände,
bietet einen wirksamen Schutz für die Gesamtpopulation der Hühner und
Truthühner in Deutschland und verhindert eine Einschleppung der
gefährlichen Geflügelseuche nach Deutschland.





 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de