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AHO Aktuell - 06.01.2005

Drei Fälle von Scrapie in Hessen


Wiesbaden (aho) - In Hessen sind im Regierungsbezirk Darmstadt drei
Fälle von Scrapie, auch Traberkrankheit genannt, aufgetreten. Damit
hat sich laut Hessischem Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und
Verbraucherschutz die Zahl der seit 2001 in Hessen festgestellten
Scrapie-Fälle auf insgesamt 11 erhöht. Bundesweit sind im Jahr 2004 43
Fälle aufgetreten, Hessen liegt mit 6 Fällen im Mittelfeld. Seit 2001
wurden in Deutschland 87 Scrapie-Ausbrüche festgestellt, davon 23
Fälle in Baden-Württemberg, gefolgt von jeweils 11 in Bayern und
Hessen.

Nach den Gemeinschaftsvorschriften zur TSE-Verhütung (transmissible
spongiforme Enzephalopathie - Verhütung) hat jedes EU-Land jährlich
ein BSE- und Scrapie-Überwachungsprogramm durchzuführen. Neben einer
Stichprobe der zum menschlichen Verzehr geschlachteten über 18 Monate
alten Schafe und Ziegen werden in Deutschland über das EU-Recht
hinausgehend auch alle über 18 Monate alten verendeten Schafe und
Ziegen auf TSE untersucht.

EU-weit werden jährlich etwa 350.000 Schafe und 50.000 Ziegen
getestet, damit waren es über 1 Mio. Tiere seit 2002. In Deutschland
wurden seit Juni 2002 bis September 2004 insgesamt 10.411 Ziegen mit
negativem Ergebnis untersucht; in diesem Zeitraum erfolgten bei
163.978 Schafen Untersuchungen auf TSE, wobei bei 87 Tieren (0,05%)
Scrapie diagnostiziert wurde.

Jährlich werden in Hessen über 200.000 Schafe und Ziegen geschlachtet.
Damit liegt Hessen im Ländervergleich an der Spitze. Im Zeitraum
Januar bis November 2004 wurden dabei 2.995 geschlachtete Tiere mit
negativem Ergebnis und 6.107 verendete Tiere mit 6 reaktiven Befunden
(0,09%) auf Scrapie untersucht.

Der neunte Fall in Hessen wurde bei einem verendeten Schaf durch das
nationale Referenzlabor Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der
Insel Riems diagnostiziert. Bei dem betroffenen Bestand handelt es
sich um eine Hobbyhaltung von 16 Heidschnucken. Bei dieser Schafrasse
besteht aufgrund ihrer genetischen Veranlagung nur eine sehr geringe
Scrapie-Resistenz, vor allem sind nur sehr wenige resistente Böcke
verfügbar. Falls es dem Tierhalter gelingt, ein geeignetes männliches
Zuchttier zu erhalten, soll von einer Ausnahmeregelung Gebrauch
gemacht werden, wonach es dem Tierhalter ermöglicht wird, einen Teil
der Mutterschafe, die eigentlich sofort getötet werden müssten, für
die Dauer von 5 Jahren weiter zur Zucht zu verwenden. Der Betrieb wird
in diesen 5 Jahren intensiv durch das zuständige Staatliche Amt für
Verbraucherschutz und Veterinärwesen überwacht. Sinn dieser Maßnahme
ist es, dem Tierhalter zu ermöglichen, aus seiner eigenen Herde
genetisch ausreichend resistente Schafe zu züchten, um zukünftig eine
Erkrankung mit Scrapie zu unterbinden.

Der zehnte Scrapie-Fall in Hessen betraf eine große Herde mit ca.
1.100 Tieren. Nachdem eines dieser Tiere verendet war, hat das FLI bei
diesem Tier ebenfalls Scrapie festgestellt. Auch im Herkunftsbestand
dieses Schafes wurde bei allen verbliebenen Schafen eine
Genotypisierung durchgeführt, um zu ermitteln, ob sie aufgrund ihrer
genetischen Veranlagung gegen Scrapie resistent sind. Da in diesem
Fall genügend resistente Böcke zur Verfügung stehen, konnte aufgrund
der Ergebnisse der Genotypisierung von der genannten Ausnahmeregelung
bereits jetzt Gebrauch gemacht werden und die eigentlich erforderliche
sofortige Tötung eines großen Teiles der Mutterschafe für die Dauer
von 5 Jahren hinausgeschoben werden. In dieser Zeit können die Tiere
weiter zur Zucht mit ausschließlich reinerbig resistenten Böcken
verwendet werden, um eine neue Herde mit genetisch ausreichend
resistenten Tieren zu erhalten.

Der elfte Fall in Hessen wurde in einem Schafbestand mit mehreren
Teilherden mit insgesamt 1.400 Tieren ebenfall bei einem verendeten
Tier festgestellt. Auch in diesem Fall ist eine Genotypisierung
geplant, das Ergebnis bleibt abzuwarten.




 



 

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