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AHO Aktuell - 24.12.2004

Gericht verurteilt Tierschützer zum Abschuss von Wildschweinen


Würzburg (aho) - Im Streit um einen Jagdboybott aus Tierschutzgründen
hat das Verwaltungsgericht Würzburg einen Jagdpächter zur Bekämpfung
des hohen Wildschweinbestandes verurteilt. Ungeachtet seiner ethischen
Bedenken verurteilte das Verwaltungsgericht Würzburg (AZ: W 6 S
04.1496) den Kläger in einem Eilverfahren zur unverzüglichen Bejagung
des Wildschweinbestandes in seinem Revier. Mit dem Verzicht auf die
Bejagung sei dort der Bestand des Schwarzwildes und damit das Risiko
der Schweinepest stark gestiegen. Das Gericht bestätigte damit eine
entsprechende Anordnung des Landratsamtes Würzburg. Der Pächter,
hinter dem nach Presseberichten die Sekte "Universelles Leben" steht,
hatte gegen die Anordnung Widerspruch eingelegt. Dabei bezweifelte der
Kläger Behördenangaben von einer angeblich sprunghaften Vermehrung der
Wildschweine auf dem 160 Hektar großen Pachtgelände, das zum Gut
Greußenheim gehört. Das Hofgut ist Presseberichten im Besitz der
Sekte. Auch von landwirtschaftlichen Schäden sei dem Pächter nichts
bekannt. Eine Bejagung in dem vom Landratsamt geforderten Umfang käme
einem "Tiermassaker" gleich.

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Hingegen sei
der sofortige Vollzug der behördlichen Anordnung, die bis Ende Juni
2005 den monatlichen Abschuss von 18 Tieren verlangt, wegen der hohen
Schäden für die benachbarten Landwirten und der erhöhten Seuchengefahr
im öffentlichen Interesse. Zudem zeichne sich für die Klage des
Tierschützers im Hauptverfahren nur eine geringe Erfolgsaussicht ab.
Von der Jagdpflicht schütze den Kläger auch nicht die Tatsache, dass
dieser aus weltanschaulichen Gründen das Töten von Tieren ablehne,
begründete das Gericht das Urteil.





 



 

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