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AHO Aktuell - 24.12.2004

Sachsen: BSE-Testalter bleibt vorerst bei 24 Monaten


Dresden (aho) - Im Hinblick auf anderslautende Pressemitteilungen
weist das Sächsische Staatsministerium für Soziales nachdrücklich
darauf hin, dass gemäß geltender Rechtsvorschriften nach wie vor eine
BSE-Testpflicht für alle geschlachteten Rinder besteht, die älter als
24 Monate sind. Hierbei handelt es sich um Bundesrecht, an das sich
die Bundesländer, auch der Freistaat Sachsen, zu halten haben.
Aufgrund entsprechender Überlegungen in den Ländern - die Anzahl von
BSE-Fällen hier geschlachteter Rinder zwischen 24 und 30 Monaten ist
äußerst gering - ist der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der
BSE-Untersuchungsverordnung kürzlich vom Bundesrat beschlossen und der
Bundesregierung zugeleitet worden, der eine Heraufsetzung des
BSE-Testalters auf 30 Monate zum Gegenstand hat. Ob und wann die
Bundesregierung angesichts der Zunahme von BSE-Fällen bei
geschlachteten Rindern im Jahre 2004 gegenüber dem Jahr 2003 diesem
Beschluss der Länderkammer zur Änderung des geltenden Rechts
nachkommt, kann derzeit aber nach Aussage des sächsischen
Sozialministeriums nicht eingeschätzt werden. Es bleibe daher bei der
bisherigen BSE-Untersuchungspraxis im Freistaat Sachsen, die sich zur
Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und zur
Wiedergewinnung und Stabilisierung des Vertrauens der Konsumenten in
die Sicherheit von Rindfleisch bewährt hat. Das sächsische
Sozialministerium macht in diesem Zusammenhang aber erneut darauf
aufmerksam, dass den freiwilligen BSE-Tests bei geschlachteten
Rindern, die jünger als 24 Monate sind, im Gegensatz zu den
BSE-Pflichttests keine echte Bedeutung für den Verbraucherschutz
zukomme. Auf diese sollte daher seitens der Einrichtungen des Handels
verzichtet werden.



 



 

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