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AHO Aktuell - 24.12.2004

Rheinland-Pfalz setzt Richtschnur zu Haltung von Jungmasthühnern und Mastputen


Mainz (aho) - In einer gemeinsamen Vereinbarung mit der
rheinland-pfälzischen Geflügelwirtschaft hat das Land Richtlinien für
die Haltungsbedingungen von Mastgeflügel festgelegt. Damit werde das
auf Bundesebene von Fachverbänden der Deutschen Geflügelwirtschaft,
dem Tierschutz und Ländervertretern erarbeitete Eckpunktepapier
konkretisiert, teilte das Umweltministerium am Mittwoch in Mainz mit.
Anders als bei Kälbern und Schweinen gibt es für Geflügelmasthaltung
keine nationalen rechtsverbindlichen Vorgaben.

Die Vereinbarung solle dazu beitragen, sowohl den Ansprüchen der Tiere
nach artgerechter Haltung Rechnung zu tragen als auch eine
wirtschaftlich erfolgreiche Mast und Vermarktung zu sichern. Die
Ressortchefs von Umwelt und Landwirtschaft, Margit Conrad und
Hans-Artur Bauckhage unterzeichneten das Papier ebenso wie der
Vorsitzende des Geflügelwirtschaftsverbandes Rheinland-Pfalz, Guido
Andres. Die Selbstverpflichtung der Produzenten beinhalte ein großes
Maß an Selbstverantwortung, betonten die Minister.

Die Vereinbarung diene den für tierschutzrechtliche Vorschriften und
deren Kontrolle zuständigen Behörden als Vorgabe und könne regelmäßig
angepasst werden. Die Nachfrage nach Geflügelfleisch steigt den
Angaben zufolge stetig: Der Pro-Kopf-Verbrauch ist von 13,4 Kilogramm
im Jahr 1995 auf 18,2 Kilogramm im Jahr 2003 gestiegen.





 



 

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