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AHO Aktuell - 21.12.2004

THC-Rückstände in Milch und Fleisch +++ Hanf als Kuhfutter ungeeignet


Posieux (aho/lme) Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP), die
Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere und Milchwirtschaft der
Schweiz, stellt in einer Pressemitteilung richtig, dass die
Verfütterung von Hanf an Milchkühe keine bewiesene Verbesserung von
Menge oder Qualität der Milch bewirkt. Bewiesen ist aber, dass THC aus
dem Hanf in die Milch übertragen wird. Die Firma SanaSativa GmbH macht
in letzter Zeit vermehrt Werbung für die Verfütterung von Hanf. Dabei
wird erwähnt, dass sowohl die Milchleistung als auch die Milchqualität
durch die Verfütterung von Hanf an Milchkühe verbessert werden können.
Die Rückstände von Tetrahydrocannabinol (THC), in der Milch seien
unbedeutend. THC ist die psychotrope Substanz im Hanf. ALP erachtet
diese Werbung für die Verfütterung von Hanf an Milchkühe als
irreführend.

Erhöhung der Milchmenge

Zu den Behauptungen die Verfütterung von Hanf verbessere die Menge und
Qualität der Milch, liegen keine wissenschaftlichen Untersuchungen
vor.

THC in Milch

Die Übertragung von THC aus dem Futter in die Milch ist eindeutig
belegt. Verschiedene Untersuchungen, unter anderem von ALP in
Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit der Schweiz (BAG),
haben ergeben, dass die in der Milch wiedergefundenen THC-Gehalte
nicht akzeptiert werden können, selbst wenn nur die im Sortenkatalog
des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) aufgeführten Hanfsorten
verfüttert werden.

THC im Fleisch

Über die Zusammenhänge der Hanffütterung an Schlachttiere liegen
keinerlei Angaben vor. Es kann jedoch laut ALP angenommen werden, dass
auch im Fleisch von Schlachttieren, denen Hanf verfüttert worden ist,
Rückstände von THC gefunden werden können.

Die gesetzlichen Grundlagen

Gemäss Artikel 4, Absatz 3, Buchstabe b. der Schweizer
Futtermittel-Verordnung, müssen Futtermittel unter anderem so
beschaffen sein, dass sie die Qualität der von landwirtschaftlichen
Nutztieren gewonnenen Produkte nicht negativ beeinflussen. Dies ist
bei der Verfütterung von Hanf an Milchkühe nicht gegeben, so ALP.
Rückstände von THC in der Milch sind nicht zulässig.

Aus diesen Gründen wird von ALP vorgeschlagen, mit dem Inkrafttreten
der geänderten Schweizer Futtermittelbuch-Verordnung die Verfütterung
von Hanf in jeder Form an Nutztiere zu verbieten. Der vorgesehene
Termin ist der 1. März 2005.

ALP fordert die Milchproduzentinnen und Milchproduzenten auf, schon
vor dem Inkrafttreten eines Verbots der Hanffütterung alle
Anstrengungen zu unternehmen, damit die hochstehende Qualität der
Schweizer Milch nicht durch die Verfütterung von Hanf gefährdet wird.

Die Firma SanaSativa wurde von ALP über die oben genannten
Zusammenhänge informiert.




 



 

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