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AHO Aktuell - 17.12.2004

Tollwut in Darmstadt +++ Auch Weidetiere sind gefährdet


Darmstadt (aho) - Bei einem am 11. Dezember in Eberstadt tot
aufgefundenem Fuchs wurde Tollwut amtlich festgestellt, gibt die
Dezernentin für das Veterinärwesen, Stadträtin Cornelia Diekmann,
bekannt. Die Umgebung der Fundstelle bis zu einer Entfernung von 40 km
gilt als gefährdeter Bezirk. Dazu gehört das gesamte Gebiet der Stadt
Darmstadt. In diesem Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen
gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich
unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet
werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich
unter wirksamem Impfschutz stehen. Ein wirksamer Impfschutz ist
vorhanden, wenn eine Impfung gegen Tollwut im Falle einer Erstimpfung
bei Welpen im alter von mindestens drei Monaten mindestens 30 Tage
nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens 12 Monate
zurückliegt oder im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 12
Monate nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden
ist und längstens 12 Monate zurückliegt.



 



 

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