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AHO Aktuell - 15.12.2004

Vorschrift: Freilandgeflügel auf Influenza-A-Virus untersuchen lassen


Leer (aho) - Am 1. Dezember ist die Niedersächsische Verordnung zum
Schutz gegen die Geflügelpest in Kraft getreten. Darauf weist das
Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer hin. Wer mehr als 1000
Legehennen, 500 Truthühner, 500 Enten oder 100 Gänse nicht
ausschließlich in Ställen hält, muss den Bestand noch im Dezember 2004
und künftig jeweils im April und Oktober jeden Jahres auf das
Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersuchen lassen. Das gilt
auch für alle, die gewerbsmäßig Hühner, Truthühner (Puten), Enten oder
Gänse zur Zucht nicht ausschließlich in Ställen halten. Bei Mastgänsen
ist die Untersuchung auch jetzt im Dezember, aber danach nur ein Mal
im Jahr, jeweils im Oktober, nötig. Die Untersuchungen müssen von
einem anerkannten Labor durchgeführt werden. Die Tierhalter müssen die
Untersuchungsergebnisse dokumentieren und ein Jahr lang aufbewahren.
Krankheitsbefunde sind dem Veterinäramt sofort zu melden.

Die niedersächsische Verordnung und ein Positionspapier der FAO zur
Geflügelpestbekämpfung in Asien mit vielen Empfehlungen zur
Tierhaltung, Biosecurity und Geflügelhandel können von der
AHO-Hauptseite geladen werden.




 



 

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