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AHO Aktuell - 09.12.2004

Entschlossenes Vorgehen der EU gegen Tiervitamin-Kartell


Brüssel/Berlin (aho) - Die EU-Kommission hat Geldbußen von insgesamt
66.34 Millionen Euro gegen drei europäische Unternehmen wegen Bildung
eines Kartells auf dem Markt für Cholinchlorid verhängt. Das auch als
Vitamin B4 bekannte Cholinchlorid wird vor allem als
Futtermittelzusatz für Geflügel und Schweine verwendet. Es fördert das
Wachstum der Tiere, verringert ihre Sterblichkeit und verbessert die
Fleischqualität. Verkauft wird der Zusatzstoff vor allem an
Tierfuttermittelhersteller, die wiederum die europäischen Bauern
beliefern. Mit der Höhe der Geldbuße hat die Kommission erneut
deutlich gemacht, dass sie gegen Kartellpraktiken wie Preisabsprachen
und die Aufteilung von Märkten mit aller Entschlossenheit vorgeht.

Laut der für Wettbewerbspolitik zuständigen EU-Kommissarin Neelie
Kroes "wird es die Kommission einfach nicht zulassen, dass die
Vorteile des Binnenmarktes den Verbrauchern durch Kartelle und andere
wettbewerbsfeindliche Verhaltensweisen vorenthalten werden. Es kann
nicht angehen, dass die Beseitigung der Grenzschranken und die
Schaffung gesamteuropäischer Märkte von Unternehmen unterlaufen
werden, die den finanziellen Gewinn unter sich aufteilen. Ich habe
wiederholt mit aller Deutlichkeit erklärt, dass der Kampf gegen
Kartelle zu meinen wichtigsten Anliegen als das für Wettbewerb
zuständige Kommissionsmitglied gehören wird; die heutige Entscheidung
zeigt, dass diesen Worten auch Taten folgen".

Nach einer sorgfältigen Untersuchung aufgrund von Informationen, die
ihr in Anwendung ihrer Kronzeugenregelung zur Kenntnis gebracht
wurden, war die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass Akzo Nobel
(Niederlande), BASF (Deutschland), UCB (Belgien), Bioproducts und
DuCoa (USA) sowie Chinook (Kanada) unter Verstoß gegen Artikel 81 des
EG-Vertrags insgeheim die Preise für Cholinchlorid im Europäischen
Wirtschaftsraum abgesprochen und die Märkte untereinander aufgeteilt
hatten.

Gemeinsam kontrollierten die beteiligten Unternehmen ungefähr rund
80% des Welt- und des EWR-Marktes für Cholinchlorid. Dieser Markt wies
1997, im letzten vollständigen Kalenderjahr, in dem das Kartell
existierte, ein Volumen von 180 Mio. EUR weltweit und mehr als 50 Mio.
EUR im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf.

Von 1992 bis April 1994 hatten die größten nordamerikanischen und
europäischen Produzenten von Cholinchlorid insgeheim weltweite
Preiserhöhungen, die Aufteilung des Weltmarktes und die Eindämmung
ihrer Konkurrenten vereinbart. Die nordamerikanischen Produzenten
sagten zu, sich aus Europa zurückzuziehen. Als Gegenleistung stellten
die europäischen Hersteller ihre Tätigkeit in Nordamerika ein.
Zwischen März 1994 und Oktober 1998 führten die europäischen
Produzenten ihre geheimen Zusammenkünfte fort und vereinbarten Preise
und weitere Preiserhöhungen für mehrere nationale Märkte im EWR. Zudem
wiesen sie sich untereinander bestimmte Abnehmer zu und einigten sich
auf EWR-weite Marktanteile.

Da die nordamerikanischen Unternehmen ihre Mitwirkung an der
Zuwiderhandlung im April 1994 und damit mehr als 5 Jahre vor Beginn
der Kommissionsuntersuchung einstellten, entgingen sie einer Geldbuße.
In diesem Fall kam die fünfjährige Verjährungsfrist zur Anwendung.
Dennoch erging die Kommissionsentscheidung auch an diese Unternehmen,
um zu gewährleisten, dass sie die betreffenden wettbewerbsfeindlichen
Verhaltensweisen künftig unterlassen.

Die Kommission bewertete den Verstoß wegen seiner Natur und seiner
geografischen Reichweite als sehr schwerwiegend. Ausschlaggebend für
diese Würdigung waren der wertmäßige Umfang des Produktmarkts im EWR,
die Dauer der Zuwiderhandlung, das individuelle Gewicht der
beteiligten Unternehmen, ihre Gesamtgröße, die Mitwirkung von BASF an
früheren ähnlichen Verstößen und die Mitarbeit der drei europäischen
Produzenten bei der Aufklärung des Sachverhalts. Gegen die drei
europäischen Unternehmen wurden Geldbußen in folgender Höhe verhängt:

Akzo Nobel: ¤ 20.99 Mio; BASF: ¤ 34.97 Mio; UCB: ¤10.38 Mio.



 



 

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