Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 09.12.2004

Neue Pflichten für alle europäischen Schaf- und Ziegenhalter


Hannover (aho) - Hätte es 2001, zum Zeitpunkt des Maul- und
Klauenseuchenzuges, bereits EU-einheitliche Kennzeichnungs- und
Meldepflichten für Schafe und Ziegen gegeben, wäre Tausenden von
gesunden Tieren die Tötung erspart geblieben, sagte heute
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen. Um ein
ähnliches Desaster zukünftig zu vermeiden sei es darum unerlässlich,
die inzwischen getroffenen EU-Regelungen punktgenau umzusetzen. Wer
z.B. seinen Schaf- oder Ziegenbestand noch nicht der zuständigen
Behörde gemeldet hat, müsse dieser Pflicht unverzüglich nachkommen,
unabhängig davon, ob es sich um Schäfereien, Landwirte oder
Hobbytierhalter handele.Hintergrund der "Erinnerung" des Ministers ist
die zum 9. Juli 2005 durch das neue EU-Recht vorgeschriebene
Einrichtung einer nationalen, zentralen Datenbank für Schafe und
Ziegen, die aus den Bestandsmeldungen der Behörden aufgebaut wird.
Diese Datenbank muss für jeden Betrieb das Zählergebnis der gehaltenen
Schafe und Ziegen an einem jährlichen Stichtag (1. Januar) enthalten.
Diese Angaben müssen durch die Tierhalter an die Datenbank gemeldet
werden und sind schon jetzt durch das vom Tierhalter zu führende
Bestandsregister zu erheben.

Gleichzeitig werden die Vorgaben für das Bestandsregister und die
Kennzeichnung der Schafe und Ziegen verschärft und ein Begleitdokument
für das Verbringen von Schafen und Ziegen eingeführt. Im
Bestandsregister sind zukünftig auch Angaben über die
Produktionsrichtung aufzunehmen. Für ab dem 9. Juli 2005 geborene
Tiere ist neben einer Ohrmarke ein weiteres Kennzeichen Pflicht. Das
kann entweder eine zweite Ohrmarke, eine Tätowierung oder ein
elektronischer Transponder sein. Bei Ziegen ist außerdem eine
Kennzeichnung an der Fessel als Zweitmarkierung zulässig. Die
Ohrmarken und die anderen Kennzeichen müssen den Landescode "DE" für
Deutschland und einen individuellen Code aus max. 13 Ziffern
aufweisen. Eine Ausnahme wird für Schlachttiere gemacht, die jünger
als 12 Monate sind und nicht für den innergemeinschaftlichen Handel
oder die Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind: In diesen Fällen können
die derzeit geltenden Ohrmarken (Aufdruck "DE + Kfz-Kennzeichen des
Landkreises oder der kreisfreien Stadt + die letzten 7 Ziffern der
Registriernummer des Geburtsbetriebes") weiterhin verwendet werden.
Neu ist ferner ab Juli 2005, dass für jedes Schaf und jede Ziege ein
Begleitdokument ausgestellt werden muss, wenn sie den Betrieb
wechseln. Die Durchführungsvorschriften zur Datenbank, zur
Kennzeichnung und zum Begleitschein werden derzeit vom
Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeitet.



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de