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AHO Aktuell - 07.12.2004

Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften sehr selten


München (lme/aho) - Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel
werden ordnungsgemäß gekennzeichnet. Diese Bilanz zog
Verbraucherschutzstaatssekretärin Emilia Müller heute in
Oberschleißheim. "Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können,
dass gentechnisch veränderte Lebensmittel auch deutlich gekennzeichnet
sind. Nach den aktuellen Untersuchungen sind Kennzeichnungsverstöße in
Bayern absolut selten. Damit hat der bayerische Verbraucher die
Wahlfreiheit, sich für oder gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel
zu entscheiden", betonte Müller. Nach Überprüfung von fast 600
Lebensmitteln durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL) in 2004 waren nur zwei
deklarierungspflichtige Produkte nicht ausreichend gezeichnet. Die 110
untersuchten Futtermittelproben waren ganz ohne Beanstandung.

Nicht nur die fertigen Produkte werden Müller zufolge überwacht. Bei
Betriebskontrollen prüft die Lebensmittelüberwachung auch die
eingesetzten Rohstoffe und Ausgangsmaterialien und die entsprechenden
Begleitdokumente. "Neuerdings müssen auch Produkte, bei denen
gentechnisch verändertes Material nicht mehr nachweisbar ist, aber bei
der Herstellung eingesetzt wurde, gekennzeichnet werden. Deshalb sind
die Betriebskontrollen entsprechend ausgeweitet worden", erläuterte
Müller. Auch hier gebe es bisher keine Auffälligkeiten oder Verstöße.
"Wie erfolgreich die Kontrollen des LGL sind, zeigt die Aufdeckung von
gentechnisch veränderten Papayas aus den USA, die nicht in der EU
zugelassen sind. Die Früchte wurden deshalb sofort vom Markt genommen,
auch wenn keine Gesundheitsgefährdung bestand", ergänzte die
Staatssekretärin.

Müller: "Bayern setzt auch bei der Grünen Gentechnik auf Transparenz,
Aufklärung und Information." Mit ausführlichen Hinweisen im
Verbraucherinformationssystem VIS und Informationsmaterial, wie der
Broschüre "Grüne Gentechnik - Chancen und Risiken für Verbraucher und
Umwelt" wird eine sachliche Auseinandersetzung ermöglicht. Außerdem
entwickelt das LGL neue Nachweisverfahren für die Analyse gentechnisch
veränderter Lebens- und Futtermittel. "Der Schutz der Gesundheit von
Mensch und Tier sowie der Umwelt haben beim Einsatz von Grüner
Gentechnik höchste Priorität", bestätigte Müller. So dürften
gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel erst nach einem
aufwändigen EU-Zulassungsverfahren auf den Markt gebracht werden.



Hintergrund

Seit April 2004 gelten EU-weit strengere Kennzeichnungs- und
Dokumentationspflichten. Gekennzeichnet werden müssen Lebens- und
Futtermittel, die aus zugelassenen GVO bestehen, solche enthalten oder
aus solchen hergestellt sind, außer die einzelnen Lebensmittelzutaten
enthalten höchstens 0.9 % gentechnisch veränderten Materials und
dieser Anteil ist zufällig oder technisch nicht zu vermeiden. Eine
Kennzeichnung ist seit April auch dann erforderlich, wenn die
gentechnisch veränderten Bestandteile nicht mehr nachweisbar oder
nicht mehr im Produkt enthalten sind, aber bei der Herstellung
eingesetzt wurden.

So sind beispielsweise kennzeichnungspflichtig: gentechnisch
veränderter Süßmais, Speiseöle aus gentechnisch verändertem Raps oder
Soja, Schokolade mit Lecithin aus gentechnisch veränderten Sojabohnen.
Nicht kennzeichnungspflichtig sind Fleisch, Milch, Eier von Tieren,
die gentechnisch veränderte Futtermittel erhalten haben oder
Lebensmittel, bei deren Herstellung Enzyme und andere technische
Hilfsstoffe eingesetzt werden, die gentechnisch gewonnen wurden.

Die Hinweise "genetisch verändert", "aus genetisch verändertem...
hergestellt" oder "enthält genetisch veränderten..." müssen bei
verpackten oder vorgefertigten Lebensmitteln in der Zutatenliste, bei
Lebensmitteln ohne Zutatenliste deutlich auf dem Etikett und bei
unverpackter Ware auf einem Schild an der Ware oder direkt in der
Auslage stehen.


 



 

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