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AHO Aktuell - 30.11.2004

Niedersachsen: Freilandgeflügel muss auf Geflügelpest untersucht werden


Hannover (aho) - Am 1. Dezember 2004 tritt die neue "Niedersächsische
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest" in Kraft. Das teilt das
Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit.

Die Verordnung ersetzt die alte Verordnung aus dem Jahr 2003, die an
die neue Bundesverordnung vom November 2004 angepasst wurde. Deutlich
verschärft wurde die neue Verordnung insbesondere durch zwei
Bestimmungen, die zum einen die Untersuchungspflicht auf Virussubtypen
regeln und zum anderen aus Risikogründen ein Haltungsverbot bzw. eine
Haltungsbeschränkung ermöglichen, teilte heute Niedersachsens
Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen mit.

Der neue Paragraph 3 lautet: "Wer mehr als 1.000 Legehennen, 500
Truthühner, 500 Enten oder 100 Gänse oder gewerbsmäßig Hühner,
Truthühner, Enten oder Gänse zur Zucht nicht ausschließlich in
Ställen hält
, hat den Bestand im Dezember 2004 und in der Folge im
April und Oktober eines jeden Jahres, bei Mastgänsen im Dezember 2004
und in der Folge im Oktober eines jeden Jahres, auf das
Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersuchen zu lassen".

Und der neue Paragraph 2 heißt: "Die zuständige Behörde kann die
Geflügelhaltung beschränken oder verbieten, wenn dies aus Gründen der
Seuchenvorbeugung oder -bekämpfung erforderlich ist. Ein Erfordernis
besteht insbesondere dann, wenn aufgrund der Lage eines Bestandes, der
Auslaufmöglichkeiten und der Kontaktmöglichkeiten zu Wildenten oder
-gänsen von einem hohen Infektionsrisiko auszugehen ist".

Andere "alte" Bestimmungen wurden in die neue VO übernommen, wie z. B.
dass Sammelstellen und Packstellen Eier nur in zuvor nicht benutzten
Verpackungen abgeben dürfen oder das Futtermittel "virussicher"
hergestellt, gelagert und transportiert werden müssen.

Die niedersächsische Verordnung kann von der AHO-Hauptseite
geladen werden.

Die FAO (United Nations Food and Agriculture Organization) hatte
vor dem Hintergrund des verheerenden Geflügelpestausbruches in Asien
mehrfach gemahnt, für Geflügel feste Ställe zu errichten.
Da die
Geflügelpest häufig durch Wildvögel in Wirtschaftsgeflügelbestände
eingeschleppt werde, müsse eine strikte Trennung von Wildvögeln und
Wirtschaftsgeflügel gewährleistet werden. Dies gelte auch für kleine
"Hinterhofhaltungen". Die FAO empfiehlt weiter:

Geflügel - und Vogelhalter sollen dafür Sorge tragen, dass das
Tränkewasser ihrer Tiere nicht durch Wildvögel verschmutzt werde.
Nötigenfalls müsse das Wasser desinfiziert werden.

Privat oder kommerziell gehaltenes Wassergeflügel (Enten, Gänse)
sollte keinen Kontakt zu anderem Geflügel haben, wenn das
Wassergeflügel Zugang zu Wasserflächen hat, wo auch Wildvögel Zutritt
haben.

Vogel - und Geflügelhalter sollen sich unbedingt mit den möglichen
Symptomen der Geflügelpest vertraut machen, um verdächtige
Krankheitserscheinungen den Veterinärbehörden unverzüglich melden zu
können. Kranke oder verendete Tiere sollten unverzüglich von einem
erfahrenen Tierarzt untersucht werden. Nötigenfalls sollen proben im
Labor untersucht werden.

Geflügel in der Nähe von Feuchtgebieten oder Sammelplätzen von wild
lebenden Wasservögeln müssen nach der Mahnung der FAO besonders
intensiv beobachtet werden.

Ein Positionspapier der FAO zur Geflügelpestbekämpfung in Asien mit
vielen Empfehlungen zur Tierhaltung, Biosecurity und Geflügelhandel
kann von der AHO-Hauptseite geladen werden.


 



 

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