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AHO Aktuell - 10.11.2004

Bundestag stimmt der Zusammenlegung von Lebensmittel- und Futtermittelrecht zu


Berlin (lme/aho) - Nahrungsmittel sollen im Interesse von Verbrauchern
künftig "vom Acker bis zum Teller" kontrolliert und überwacht werden.
Dieses Ziel verfolgt laut einem Bericht des Pressedienstes der
Deutschen Bundestages ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Zusammenführung des Futter- und Lebensmittelrechts (15/3657), dem die
Koalitionsmehrheit im Verbraucherschutzausschuss am Mittwochvormittag
in veränderter Form zugestimmt hat. Gegen die Stimmen der Opposition
abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (15/927), der eine
bessere Verbraucherinformation bei Lebensmitteln, Produkten und
Dienstleistungen forderte. Der Gesetzentwurf passt deutsches Recht an
Vorgaben der Europäischen Union an und bündelt Regelungen, die bislang
in einer Vielzahl von Gesetzen enthalten waren. Dafür entfallen
einzelne Gesetze wie das Futtermittel- und Verfütterungsverbotsgesetz.
Die Koalitionsfraktionen haben zudem eine umfassende
Informationspflicht in den Gesetzestext hineingeschrieben, die auch
ein passives Informationsrecht der Bürger gegenüber den Behörden
sicherstellen soll. Danach sei Verbrauchern freier Informationszugang
zu Ausgangsstoffen und den zu ihrer Gewinnung angewandten Verfahren zu
gewähren. Außerdem sollen sich Bürger über mögliche Gesundheitsrisiken
eines Erzeugnisses und über seine Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffung
und Verwendung informieren können.

An dieser umfassenden Informationspflicht machte sich die Kritik der
Opposition fest. Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion hieß es, man teile
das Grundanliegen auf ein Recht auf Information für Verbraucher.
Allerdings signalisierte sie ihre Präferenz gegenüber einem Antrag des
Bundeslandes Baden-Württemberg, der das Recht der Verbraucher auf
Informationen teilweise aufgreife. "So wie Sie es hier mit heißer
Nadel reingestrickt haben, können wir dem nicht zustimmen," begründete
die Union ihre Ablehnung des veränderten Gesetzentwurfs. Dem
widersprachen Bündnis 90/Die Grünen. Sie forderten die Union auf,
"Farbe zu bekennen", wenn sie es ernst meine mit
Verbraucherinformation. Nach ihren Worten bringt die nun gefundene
Regelung zudem eine deutliche Reduzierung der Paragraphen mit sich.
Auch die SPD kritisierte die ablehnende Haltung der Union. Sie wies
deren Bedenken zurück, die Regelung zur Verbraucherinformation wäre
nicht handhabbar und betonte, im Gesetzgebungsverfahren in weiten
Teilen auf die Opposition zugegangen zu sein.

Demgegenüber bezeichnete die FDP die Regelung zur
Verbraucherinformation als "extrem arbeitsplatzgefährdend". Die
Liberalen äußerten die Befürchtung, dass dies die Offenlegung einer
jeden Rezeptur bedeute. Mit diesem "Sonderrecht", für das keine
gesetzliche Notwendigkeit bestehe, gefährde die Koalition den Standort
Deutschland. Dem hielt die SPD entgegen, ein Anspruch auf Information
sei dann nicht gegeben, wenn dadurch die wettbewerbsrechtliche
Situation eines Unternehmens gefährdet werde.




 



 

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