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AHO Aktuell - 05.11.2004

Bundesrat will BSE-Tests nach EU-Vorschrift


Berlin (aho/lme) - Der Bundesrat hat heute der Bundesregierung den
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
zugeleitet. Damit soll eine Regelung in der
BSE-Untersuchungsverordnung gestrichen werden, wonach bereits alle
normal geschlachteten Rinder, die älter als 24 Monate sind, auf BSE zu
untersuchen sind. Diese Regelung gehe weit über die europarechtlichen
Vorgaben hinaus, die lediglich eine Untersuchungspflicht für mehr als
30 Monate alte Tiere vorsehen. Zudem habe das Bundesinstitut für
Risikobewertung im letzten Jahr festgestellt, dass der Wegfall von
BSE-Schnelltests bei Rindern unter 30 Monaten keine Auswirkungen auf
das BSE-Risiko des Verbrauchers habe. Seit Dezember 2000 bestehe ein
absolutes Fütterungsverbot für tierische Proteine und Fette, wodurch
das Risiko der Verschleppung tierischer Bestandteile weitgehend
ausgeschlossen werden konnte. Durch den Verordnungsentwurf soll
nunmehr die nationale Regelung den europarechtlichen Vorgaben
angepasst werden. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der
BSE-Untersuchungsverordnung

Drucksache 763/04 (Beschluss)


 



 

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