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AHO Aktuell - 01.11.2004

Impfpflicht für Hühner- und Truthühnerbestände


Cloppenburg (aho) - Nachdem vor wenigen Tagen im Kreis Pinneberg in
einem Hühnerbestand der Verdacht auf die Newcastle-Krankkeit
(atypische Geflügelpest) amtlich festgestellt worden ist, erinnert das
Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg an die Einhaltung der
Impflicht für alle Hühner- und Truthühnerbestände. Zum Schutz vor der
Newcastle-Krankheit müssen alle Besitzer eines Hühner- oder
Truthühnerbestandes ihre Tiere regelmäßig durch einen Tierarzt impfen
lassen. Die Impfpflicht gilt auch für Hobbyhaltungen. Die Impfung
erfolgt in der Regel über das Trinkwasser. Um den Impfschutz
langfristig sicherzustellen, sind regelmäßige Wiederholungsimpfungen
erforderlich. Über die durchgeführten Impfungen sind Nachweise zu
führen. Hühner- oder Truthühner dürfen in einen Geflügelbestand oder
auf Geflügelmärkte, Schauen oder Ausstellungen nur verbracht werden,
wenn eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt, aus der hervorgeht,
dass der Herkunftsbestand der Tiere regelmäßig gegen die
Newcastle-Krankheit geimpft worden ist.

Das Veterinäramt weist auch nochmals daraufhin, dass die Haltung von
Hühnern und Truthühnern nach der Viehverkehrsordnung anzeigepflichtig
ist. Nach der Viehverkehrsordnung muss jeder, der Rinder, Schweine,
Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner oder Truthühner halten will, die
Aufnahme der Tierhaltung und Änderungen beim Landkreis Cloppenburg
anzeigen.



 



 

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