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AHO Aktuell - 28.10.2004

BSE-Verdacht bei einer Ziege


Brüssel (aho) - Nachdem eine Forschungsgruppe in Frankreich im Gehirn
einer Ziege einen Verdacht auf eine TSE-Infektion festgestellt hat,
die mit Hilfe von Tests nicht von BSE zu unterscheiden ist, hat die
Europäische Kommission die von den französischen Behörden erhaltenen
Daten dem gemeinschaftlichen Referenzlaboratorium (GRL) für TSE mit
Sitz in Weybridge, England, zur Prüfung durch ein
Sachverständigengremium vorgelegt. Bei TSE handelt es sich um
übertragbare spongiforme Enzephalopathien, die als BSE bei Rindern und
als Traberkrankheit bei Ziegen und Schafen auftreten. Das
Sachverständigengremium wird in den nächsten zwei Wochen die
wissenschaftlichen Befunde bewerten und prüfen, ob damit BSE bei der
Ziege nachgewiesen wird. Dieser einzelne Vorfall stellt keine Gefahr
für die Gesundheit der Bevölkerung dar, da die Ziege und ihre Herde
nicht in die Lebens- und Futtermittelkette gelangten.

BSE wurde unter natürlichen Umständen bisher nie bei anderen
Wiederkäuern als Rindern festgestellt. Dass die Krankheit auch bei
Ziegen oder anderen Wiederkäuern auftreten kann, wurde theoretisch für
möglich gehalten, jedoch nie tatsächlich festgestellt. Dennoch wurden
viele Jahre lang Sicherheitsmaßnahmen bei allen als Nutztiere
gehaltenen Wiederkäuern (Rinder, Ziegen, Schafe) angewandt, damit der
Gesundheit der Bevölkerung größtmöglicher Schutz gewährt wird. Zu
diesen Sicherheitsmaßnahmen zählt das Verbot der Verfütterung
tierischer Proteine in Form von Fleisch- und Knochenmehl, die
Entfernung spezifizierten Risikomaterials aus der Lebens- und
Futtermittelkette (d. h. die Entfernung von Geweben, wie z. B. Gehirn,
Rückenmark und Teile des Darms), die Schlachtung von mit der
Traberkrankheit befallenen Herden (einer bei Ziegen und Schafen
auftretenden BSE-ähnlichen Krankheit, die jedoch für den Menschen
nicht ansteckend ist) sowie ein TSE-Überwachungs- und Kontrollprogramm
in allen Mitgliedstaaten.

Die betroffene Ziege wurde im Rahmen eines EU-weiten
Überwachungsprogramms zur Ermittlung verdächtiger TSE-Stämme bei
kleinen Wiederkäuern entdeckt. Seit April 2002 wurden über 140 000
Ziegen getestet.

Im Zusammenhang mit diesem EU-Testprogramm wurde eine 2002 in
Frankreich geschlachtete gesunde Ziege stichprobenartig auf TSE
untersucht. Nach einem ersten positiven Ergebnis, das auf eine sich
von den normalen Stämmen der Traberkrankheit unterscheidende TSE
hinwies, wurden weitere Untersuchungen an dem verdächtigen Gehirn
vorgenommen (die erforderlichen Tests dauern zwei Jahre); dabei kamen
die französischen Sachverständigen zu dem Schluss, dass das Gehirn
BSE-positiv sein könnte.


Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre dies der erste Fall, in dem
die Krankheit bei einer Ziege festgestellt wird. Die Ziege war das
einzige betroffene Tier in ihrer Herde. Alle Ziegen der Herde,
einschließlich der betroffenen, wurden vernichtet und die Tests bei
allen 300 erwachsenen Tieren der Herde fielen auf alle TSE negativ
aus. Somit gelangte aufgrund der Anwendung des EU-Rechts kein
Erzeugnis dieser Herde in die Lebens- und Futtermittelkette, eine
Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wurde dadurch vermieden.

Nun wird ein vom GRL für TSE in Weybridge koordiniertes
Sachverständigengremium die Daten des Forschungsprojekts prüfen und
die Kommission hinsichtlich der Bedeutung der Ergebnisse und der
Notwendigkeit weiterer Arbeiten beraten.

Die Kommission übermittelt die französischen Forschungsergebnisse
außerdem an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS)
zur Prüfung. Sobald der Bericht des GRL vorliegt, wird dieser
ebenfalls der EBLS übermittelt. Auf der Grundlage der Ergebnisse der
Prüfung durch das GRL wird die Kommission dann die EBLS ersuchen,
erforderlichenfalls ihre wissenschaftliche Risikobewertung
hinsichtlich Ziegen zu aktualisieren.

Bis zum Vorliegen des Sachverständigenberichts des GRL und
gegebenenfalls einer Follow-up-Stellungnahme der EBLS schlägt die
Kommission keine unmittelbaren über die bereits geltenden
umfangreichen Vorschriften hinausgehenden Maßnahmen zum
Risikomanagement vor.

Die Kommission wird nicht nur in engem Kontakt mit den französichen
Behörden bleiben, sondern auch die für Medizin und Tiermedizin
zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf dem Laufenden halten.



 



 

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