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AHO Aktuell - 27.10.2004

Geflügelhaltung: Vorsicht bei Botulismus


(aid) - Auch wenn nur der begründete Verdacht besteht, dass bei
Geflügel eine Botulismusinfektion besteht, ist das Geflügelfleisch
nicht zum Verzehr geeignet. Zu diesem Schluss kommt das Bundesinstitut
für Risikobewertung in einer Stellungnahme "Botulismus durch
Geflügelfleisch". Botulismus ist eine schwere Erkrankung, die bei
Tieren und Menschen zum Tod führen kann. Verursacht wird die Krankheit
durch das Botulismus-Toxin, einem Gift, das von Bakterien der Spezies
Clostridium botulinum in Lebens- und Futtermitteln gebildet wird. Bei
Botulismuserkrankungen mit hohen Verlusten kann ein Tierbestand auch
nach Abflauen der Krankheit nicht mehr als gesund eingestuft werden.
Die Erreger sind auch nach Rückgang der Erkrankungsrate noch in der
Einstreu, möglicherweise im Futter oder in anderen Quellen vorhanden
und bilden die Grundlage für Neuinfektionen bzw. für die Verschleppung
aus dem Bestand in Schlachtereien und von dort auf das
Geflügelfleisch. Eine Karenzzeit, das ist der Zeitraum zwischen dem
ersten Auftreten und der letzten Erkrankung und einer möglichen
Freigabe zur Schlachtung, von drei bis vier Tagen sieht das
Bundesinstitut für nicht ausreichend an, sie sollte auf jeden Fall
deutlich länger sein. Wichtig ist, dass die Eintragsquelle für das
Gift gefunden wird, um eine weitere Ansteckung der Tiere zu
verhindern.

aid, Renate Kessen



 



 

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