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AHO Aktuell - 26.10.2004

BGH bestätigt Haft wegen Millionenbetrug bei Tierhilfswerk


Karlsruhe/München (aho) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die vom
Landgericht München verhängten langjährigen Haftstrafen gegen drei
Männer bestätigt, die die Tierschutzorganisationen "Deutsches
Tierhilfswerk" und "Förderverein Europäisches Tierhilfswerk" in
Millionenhöhe geschädigt hatten. Der 1. Strafsenat verwarf in einem am
Donnerstag den 21.10.2004 veröffentlichten Beschluss die Revisionen
der Angeklagten und stellte im Übrigen das Verfahren zu einem geringen
Teil ein. Das nach 21monatiger Hauptverhandlung ergangene Urteil des
Landgerichts München II ist damit rechtskräftig.

Das Landgericht München II hat den Angeklagten U. wegen Untreue in 137
Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und den
Angeklagten B. wegen Untreue in 60 Fällen und Beihilfe zur Untreue in
77 Fällen zu einer solchen von achteinhalb Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen steigerten die Angeklagten unter Einsatz von
Drückerkolonnen die Mitgliederzahlen der geschädigten Vereine
"Deutsches Tierhilfswerk" und "Förderverein Europäisches
Tierhilfswerk". Die hierdurch erzielten Mitgliedsbeiträge zweigten sie
im Umfang von mindestens 50,5 Millionen DM über von ihnen beherrschte
Unternehmen und eine Schweizer Stiftung auf verschleierten Wegen für
eigene Zwecke ab.

Der mitangeklagte Steuerberater L. unterstützte die Angeklagten, indem
er sie beriet und das Verschleierungssystem mitgestaltete. Er
profitierte von den Taten über die Vergütung seiner
Beratungsleistungen und wurde wegen Beihilfe zur Untreue in 112 Fällen
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.



Beschluss vom 29. September 2004 - AZ: 1 StR 565/03



 



 

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