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AHO Aktuell - 26.10.2004

EU genehmigt Einfuhr von gentechnisch veränderten Mais NK603


Brüssel/Berlin (aho/lme) - Die Europäische Kommission genehmigte heute
in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zu gentechnisch
veränderten Lebens- und Futtermitteln die Einfuhr von Lebensmittel-
und Futtermittelzusätzen, die aus dem gentechnisch veränderten Mais
NK603 gewonnen werden. NK603 ist bereits mit der Richtlinie 2001/18/EG
für die Einfuhr und Verwendung als Tierfuttermittel und für die
industrielle Weiterverarbeitung zugelassen worden. Nun ist es erlaubt,
NK603 und daraus hergestellte Produkte, wie z.B. Stärke, Öl und
Maismehl, als Lebens- und Futtermittel in den Markt einzuführen. NK603
wird außerhalb der EU angebaut und geerntet. In Übereinstimmung mit
der EU-Rechtsetzung zur Kennzeichnungspflicht müssen gentechnisch
veränderter Mais und Produkte, die diesen enthalten, als solche
gekennzeichnet werden.

David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz: "Während
meiner Amtszeit als Kommissar haben wir ein übersichtliches und
strenges Verfahren für die Zulassung und Kennzeichnung gentechnisch
veränderter Organismen, das auf eindeutigen wissenschaftlichen
Gutachten basierte, eingeführt. Wir sehen jetzt, dass dieses System
sich in der Praxis bewährt. Das Verfahren zur Kennzeichnung von
genetisch veränderten Organismen garantiert den Verbrauchern das, was
sie gefordert haben: die Information als Entscheidungsgrundlage für
die Frage, ob sie gentechnisch veränderte Produkte kaufen möchten oder
nicht."

Mais NK603 wurde gentechnisch modifiziert, um ihn widerstandfähig
gegen das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosphat zu machen, das den
Anbau von Mais verbessert. Die Zulassung von NK603 zur Verwendung in
Lebensmitteln tritt unverzüglich in Kraft und bleibt 10 Jahre gültig.
NK603 Mais hat ein Verfahren der Sicherheitsbewertung auf Grundlage
internationaler Richtlinien im Hinblick auf nachteilige Auswirkungen
auf die Gesundheit durchlaufen.

Die EU hat eines der strengsten Sicherheitsverfahren für genetisch
veränderte Organismen. Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt
stets auf Grundlage des jeweiligen Sachverhalts, und
Zulassungsanträge, die nicht sämtliche Kriterien erfüllen, werden auch
in Zukunft abgelehnt.



 



 

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