Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 21.10.2004

Newcastle-Krankheit auf einem Hühnerhof im Kreis Pinneberg


Pinneberg (aho) - Die Kreisverwaltung Pinneberg gibt einen
Verdachtsfall der Newcastle-Krankheit auf einem Hühnerhof im Kreis
Pinneberg bekannt. Nachdem die Krankheit durch einen Tierarzt amtlich
festgestellt wurde, hat der Fachdienst Veterinär- und
Lebensmittelaufsicht umgehend die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.
Eine Gefährdung für die Bevölkerung besteht nicht. Diese Tierkrankheit
ist für den Menschen ungefährlich.

In einem Hühnerbestand mit etwa 120 Tieren sind mehrere Tiere
gestorben. Ein Tierarzt hat vorsorglich ein verendetes Huhn an das
Landeslabor in Neumünster geschickt, um die genaue Todesursache
feststellen zu lassen. Die Ergebnisse der durchgeführten
Laboruntersuchungen bestätigten den Verdacht des Tierarztes auf
Newcastle-Krankheit. Der Fachdienst Veterinär- und
Lebensmittelaufsicht des Kreises Pinneberg wurde daraufhin sofort
informiert. Eine amtstierärztliche Untersuchung am 16.10.2004 hat den
Verdachtsfall amtlich bestätigt. Die endgültige Diagnose erfolgt nun
durch das Referenzlabor für Newcastle-Krankheit beim
Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems. Dorthin sind die
Proben zwischenzeitlich weitergeleitet worden. Mit einem endgültigen
Ergebnis wird in etwa zwei Wochen gerechnet. Aufgrund der Umstände des
Falls und um eine Gefährdung umliegender Geflügelbestände so weit wie
möglich auszuschließen, wurde der betroffene Hühnerbestand in
Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und
Verbraucherschutz am 19.10.2004 tierschutzgerecht getötet. Die
Tierkörper sind über die Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich
beseitigt worden. Die Desinfektionsmaßnahmen der Stallungen haben
begonnen.

Die Newcastle-Krankheit ist eine bei Hühnern und Puten hochgradig
ansteckende Viruserkrankung, die aber auch Perlhühner, Rebhühner,
Tauben und Wachteln betreffen kann. Sie tritt gelegentlich auch bei
Wassergeflügel, z.B. Enten und Gänsen, auf. Die Krankheit muss beim
Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelaufsicht gemeldet werden. Die
betroffenen Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Hinfälligkeit,
Appetitlosigkeit und Durchfall sowie Atembeschwerden. Es gibt aber
auch einen chronisch-milden Verlauf, der sich bei Legehennen nur durch
den Rückgang der Eierlegeleistung bemerkbar macht.

Aus diesem aktuellen Anlass macht die Kreisverwaltung Pinneberg auf
die geltenden Rechtsvorschriften aufmerksam. Jeder Besitzer eines
Hühner- oder eines Truthühnerbestandes muss seine Tiere durch einen
Tierarzt regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit impfen lassen. Die
Größe des Bestandes spielt dabei keine Rolle. Die Impfung erfolgt in
der Regel über das Trinkwasser. Um den Impfschutz langfristig
sicherzustellen, sind regelmäßige Wiederholungsimpfungen beim Tierarzt
erforderlich. Die Impfung ist so zu wiederholen, dass im gesamten
Bestand stets ein ausreichender Schutz der Tiere vorhanden ist. Über
die Impfungen sind Nachweise zu führen. Auch Besitzer von kleineren
Geflügelbeständen wird empfohlen, die Hühner regelmäßig zu impfen.
Sobald eine Krankheit in einem Hühnerbestand auftritt, sind erhebliche
Sperr- und Schutzmaßnahmen erforderlich, die auch zu überregionalen
Einschränkungen führen. Ein ausreichender Impfschutz der
Gesamtgeflügelpopulation ist daher ein sinnvoller Schutz für alle Höfe
vor wirtschaftlichen Schäden durch diese Krankheit.

Daneben empfiehlt der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
die üblichen Schutzmaßnahmen für Tierhalter in Zeiten erhöhter
Seuchengefahr. Hierzu gehören beispielsweise Absonderung erkrankter
Tiere, Vermeidung der Teilnahme mit Geflügel an Märkten oder Schauen
u.ä., nach Möglichkeit keine Zukäufe von Geflügel, regelmäßige
Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Verhinderung des Zutritts
betriebsfremder Personen zu Geflügelstallungen.

Die Haltung von Hühnern bzw. Trutzhühnern ist nach der
Viehverkehrsverordnung anzeigepflichtig. Danach muss jeder, der
Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner oder Trutzhühner
halten will, die Tierhaltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit und
bei Änderungen beim Kreis Pinneberg melden.


 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de