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AHO Aktuell - 18.10.2004

Kommentar: Allheilmittel - Verschreibungspflicht?


Ein Kommentar von Dr. Martin Schneidereit, Bonn

Die europäische Gesetzgebung hat ab 01.01.2007 eine generelle
Verschreibungspflicht für alle Tierarzneimittel für Lebensmittel
liefernde Tiere eingeführt. Ausnahmen sollen unter bestimmten
Kriterien jedoch möglich sein. Nach dem geltenden deutschen
Arzneimittelgesetz sind heute verschiedene Produkte aufgrund ihrer
gegebenen Sicherheit nicht mehr der Verschreibungspflicht unterstellt,
sondern lediglich apothekenpflichtig. Es ist auch schwer
nachvollziehbar, warum Eutersalben oder bestimmte Eisenpräparate zur
Verhinderung der Ferkelanämie, die seit vielen Jahren
apothekenpflichtig sind, heute plötzlich nicht mehr diesen
Sicherheitsanforderungen genügen sollten. Die Verbrauchersicherheit
von Tierarzneimitteln bei Lebensmitteltieren wird durch die
Festschreibung der Verschreibungspflicht nicht verändert.

Entscheidend sind die sichere Verabreichung und die Festlegung einer
genügend langen Wartezeit, die eine Rückstandsfreiheit der
Lebensmittel gewährleistet. Die Einhaltung der Wartezeit liegt in der
Verantwortung des Tierhalters; diese Verantwortung kann auch nicht auf
den Tierarzt übertragen werden.

Auch illegaler Handel von national nicht zugelassenen
Tierarzneimitteln zwischen einzelnen Mitgliedstaaten wird durch den
Verschreibungs- oder Apothekenstatus nicht erkennbar beeinflusst.
Preisdifferenzen durch unterschiedliche Apothekenaufschläge oder durch
früher staatlich verordnete Preise bieten in diesen Fällen deutlich
höhere Anreize zum Import als der arzneimittelrechtliche Status.

Bei der Umsetzung der europäischen Regelung ist politisches Augenmaß
gefordert, um nicht die bewährte sichere Distribution von
Tierarzneimitteln aus fehlverstandenen Harmonisierungsbestrebungen
heraus zu gefährden.



 



 

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