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AHO Aktuell - 24.09.2004

Bundesrat: Nutzung von Kohorten-Tieren bei BSE soll ermöglicht werden


Berlin (aho) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die heutige
Entschließung des Bundesrates, in der die weitere Nutzung von
weiblichen Kohorten-Tieren beim Auftreten eines BSE-Falles gefordert
wird. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene
dafür einzusetzen, dass Landwirte, auf deren Hof ein BSE-Fall
festgestellt wird, die Milch der Kühe weiter vermarkten dürfen. Eine
Verwertung des Fleisches der betroffenen Rinder soll aber weiterhin
verboten bleiben.

Nach derzeit geltendem Recht wird bei einem BSE-Fall die Tötung der
Geburts- und Fütterungskohorte veranlasst. Bei diesen getöteten
Rindern sowie den Nachkommen der BSE-infizierten Rinder wurde bisher
kein einziger BSE-Fall festgestellt. Auch nach wissenschaftlichen
Kenntnisstand ist die Nutzung weiblicher Kohorten-Tiere zur Zucht und
Milchgewinnung unbedenklich, stellt der DBV fest. Insofern setzt der
Bundesrat in seiner Entschließung lediglich auf die Umsetzung der
Realität.

Die entscheidenden Verbraucherschutz-Maßnahmen in Zusammenhang mit
BSE sind das Verbot der Tiermehlverfütterung, die Entfernung und
Vernichtung der Risikomaterialien sowie die HIT-Rinderdatenbank zur
Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit. Diese bleibt deshalb zu Recht
unangetastet und wird nicht verändert, betont der DBV. Im Hinblick auf
den BSE-Test und das Alter der Tiere müsse jedoch neu entschieden
werden. Bereits im September 2003 hatte der Bundesrat gefordert, die
in Deutschland ab 24 Monate obligatorischen BSE-Tests auf das von der
EU festgelegte Alter von 30 Monaten anzuheben. Bei allen gesunden
Tieren, die bisher als Schlachttiere auf BSE getestet wurden, (ca. 9
Millionen Tiere) gab es keinen BSE-Fall bei Tieren unter einem Alter
von 30 Monaten. Der DBV fordert deshalb die Bundesregierung auf, auch
diesem Bundesratsvotum Rechnung zu tragen.


 



 

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