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AHO Aktuell - 13.09.2004

Putenmast - Betriebe müssen den Behörden benannt werden


München (aho) - Zu der Sendung "Monitor" vom 09.09.2004, in der über
tierschutzwidrige Zustände in bayrischen Putenmastbetrieben berichtet
wurde, erklärt das Bayerische Verbraucherschutzministerium:

Das zuständige Landratsamt hat alle Betriebe, soweit sie in dem
Filmbeitrag von außen zu identifizieren waren, unverzüglich und
unangemeldet kontrolliert. Dabei konnten Zustände, wie sie der
Filmbeitrag mit erschreckenden Bildern schildert, nicht vorgefunden
werden. Tierschutzverstöße waren in den Betrieben nicht festzustellen.
Soweit auf den Filmaufnahmen Details aus dem Inneren der Stallgebäude
zu erkennen waren, konnten diese den überprüften Betrieben nicht
zugeordnet werden. Wenn die in "Monitor" gezeigten Bilder aus
bayerischen Betrieben stammen, wäre solche Zustände völlig
inakzeptabel und ein grober Verstoß gegen den Tierschutz sowie die
Vereinbarung, die Bayern mit der Geflügelwirtschaft über die
Haltungsbedingungen für die Tiere abgeschlossen hat. Derartige
Verstöße würden streng geahndet. Deshalb müssen die Betriebe, aus
denen das Filmmaterial stammt, den zuständigen Veterinärbehörden im
Interesse des Tierschutzes schnellstmöglich namentlich benannt werden.
Dies ist bisher nicht geschehen.



 



 

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