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AHO Aktuell - 08.09.2004

Gen-Maissorten der Linie MON 810 in den EU-Sortenkatalog eingetragen


Brüssel (aho) - Die Europäische Kommission hat heute die Eintragung
von 17 Maissorten der Linie MON 810 in den gemeinsamen Sortenkatalog
der EU für landwirtschaftliche Pflanzenarten genehmigt. Dem Erbgut
wurde ein Gen hinzugefügt, welches das sogenannte Bt-Toxin codiert,
welches ursprünglich aus dem Bodenbakterium "Bacillus thuringiensis
stammt. Der Bacillus thuringiensis (Bt) bildet ein für Fraßinsekten
giftiges Kristallprotein (Bt-Toxin) und wird in Form des ganzen
Bakteriums als biologisches Schädlingsbekämpfungsmittel auch im
ökologischen Landbau eingesetzt. Das wirksame Protein wird von den
Bt-Bakterien in einer ungiftigen Form gebildet. Erst im Darm
bestimmter Fraßinsekten wird es in eine giftige Variante
(Delta-Endotoxin) umgewandelt, die den Darm der Insekten zerstört. Der
wirtschaftlich bedeutendster Maisschädling in Deutschland ist der
Maiszünsler. Die ersten Larven dieses Kleinschmetterlings fressen
zuerst an den Maisblättern und bohren sich später in den Stängel oder
den Kolben der Maispflanze. Die Fraßschäden der Maiszünzler dienen
dann Schimmelpilzen als Eintrittspforte für ihr Wachstum. Bt-Mais ist
daher deutlich weniger ( minus 80 - 90 %) mit Schimmelpilzgiften
(Fumosinin) belastet als herkömmliche Sorten. Fumonisin ist für Mensch
und Tier ausgesprochen giftig und in Europa vermutlich die häufigste
Ursache für Vergiftungen durch Futtermittel (1). Insbesondere in der
Schweinhaltung kommt es durch Schimmelpilzgifte (Mykotoxine) immer
wieder zu massiven Vergiftungsfällen bei den Tieren.

Die insektenresistente Maislinie (MON 810) von Monsanto ist nach den
EU-Rechtsvorschriften für gentechnisch veränderten Mais seit 1998
zugelassen. Der gemeinsame Sortenkatalog wird anhand der Kataloge der
Mitgliedstaaten zusammengestellt. Sobald eine Saatgutsorte
ordnungsgemäß in den Katalog eines Mitgliedstaates aufgenommen ist,
wird die Kommission davon unterrichtet und ersucht, die Sorte durch
Veröffentlichung im Amtsblatt in den gemeinsamen Katalog aufzunehmen.
Nur die in dem gemeinsamen Katalog verzeichneten Saatgutsorten können
EU-weit in den Verkehr gebracht werden, alle anderen hingegen nur in
dem jeweiligen Mitgliedstaat.

Dazu stellt David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und
Verbraucherschutz, fest: "Die Eintragung in den gemeinsamen
EU-Sortenkatalog ist ein logischer Schritt, da die gemeinschaftlichen
Rahmenvorschriften für GVO nunmehr aktualisiert sind. Dieser Mais
wurde eingehend darauf untersucht, ob er für Mensch und Umwelt
unbedenklich ist. Er wurde in Spanien mehrere Jahre lang angebaut,
ohne dass Probleme aufgetreten wären. Er wird deutlich als genetisch
veränderter Mais kenntlich gemacht, damit alle Landwirte eine
sachkundige Wahl treffen können".

Mit den Sorten der Linie MON 810 wird zum ersten Mal gentechnisch
verändertes Saatgut in den gemeinsamen Katalog aufgenommen. GVO-Sorten
können nur aufgenommen werden, wenn sie zuvor geprüft und gemäß den
GVO-Rechtsvorschriften (Richtlinie 2001/18/EG) zugelassen worden sind.
Mais der Linie MON 810 ist in der EU seit 1998 zugelassen. 17 aus der
Maislinie MON 810 stammende Sorten sind in einzelstaatlichen Katalogen
verzeichnet: 6 in Frankreich und 11 in Spanien. Gemäß der Richtlinie
2001/18/EG hat Monsanto, der Inhaber der MON-810-Zulassung, einen
Überwachungsplan vorgelegt, der von dem Wissenschaftlichen
Pflanzenausschuss positiv beurteilt und von den Mitgliedstaaten im
Regelungsausschuss genehmigt wurde. Die MON-810-Sorten fallen unter
die Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften des neuen
Rechtsrahmens für GVO.


(1) Munkvold GP et al:
Comparison of fumonisin concentrations in kernels of transgenic Bt
maize hybrids and nontransgenic hybrids.
Plant Disease 1999/83/S.130-138.







 



 

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