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AHO Aktuell - 02.09.2004

Geruchsbelästigung durch landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm und Geflügelkot


Jülich - Kreis Düren (aho) - Sowohl beim Amt für Wasser, Abfall und
Umwelt der Kreisverwaltung Düren als auch bei der
Landwirtschaftskammer Rheinland gehen in diesen Tagen vermehrt
Bürgerbeschwerden über starke Geruchsbelästigungen durch die
Ausbringung von Klärschlamm und Geflügelkot auf landwirtschaftliche
Flächen ein. Das Amt für Wasser, Abfall und Umwelt weist daher darauf
hin, dass Klärschlamm, Geflügelkot und andere flüssige oder feste
Düngestoffe nur so auf Felder aufgebracht werden dürfen, dass eine
Geruchsbelästigung nicht entsteht. So ist bei der Ausbringung von
Sekundärrohstoffdüngern Ammoniakverflüchtigung insbesondere durch
bodennahe Ausbringung soweit wie möglich zu vermeiden. Hierauf weist
die Stadt Jülich hin.

Hierbei ist auch die Witterung, vor allem Temperatur und
Sonneneinstrahlung, zu berücksichtigen. Außerdem besteht für die
Landwirte die Verpflichtung, auf unbestelltem Ackerland aufgebrachte
Sekundärrohstoffe unverzüglich einzuarbeiten. Die zuständigen Behörden
appellieren daher an die Landwirte, diese Regeln unbedingt zu
beachten, damit Geruchsbelästigungen weitestgehend vermieden werden.
Eventuelle Zuwiderhandlungen gegen diese Grundsätze der guten
fachlichen Praxis beim Düngen sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne der
Verordnung und können mit Bußgeldern geahndet werden. Das Amt für
Wasser, Abfall und Umwelt weist darüber hinaus jedoch daraufhin, dass
auf Grund der häufig geringen Lagerkapazitäten der Kläranlagen gerade
jetzt nach Aberntung der Feldfrucht verstärkt Klärschlämme ausgebracht
werden müssen. Insbesondere im Hinblick auf die sommerliche Witterung
lassen sich Geruchsbelästigungen vor allem in ländlichen Gegenden
daher derzeit nicht immer gänzlich vermeiden, so dass auch die
Bürger/innen um Verständnis für diese jahreszeitlich bedingte und
begrenzte Problematik gebeten werden, heißt es in der Pressemitteilung
abschließend.



 



 

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