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AHO Aktuell - 28.07.2004

Bayern will Tötung von Kohortentieren an das Ende der Nutzungszeit schieben


München (aho) - Die Nutzung von weiblichen Kohortentieren zur Zucht
und Milchgewinnung soll nicht mehr ausgeschlossen bleiben. Wie
Gesundheitsminister Werner Schnappauf heute erklärte, wird Bayern dazu
eine entsprechende Bundesratsinitiative starten. "Der Schutz des
Verbrauchers vor BSE muss nach wie vor auf hohem Niveau bleiben.
Kohortentiere dürfen deshalb weiterhin nicht in die
Nahrungsmittelkette gelangen und müssen unschädlich beseitigt werden.
Eine Nutzung dieser Tiere zu Zucht und Milchgewinnung gilt aber nach
wissenschaftlicher Erkenntnis für die Verbrauchersicherheit als
unbedenklich", betonte Schnappauf.

Mit der vorgeschlagenen Bundesratsentschließung soll die
Bundesregierung aufgefordert werden, sich bei der EU für eine
entsprechende Rechtsänderung einzusetzen. Vom sofortigen Tötungsgebot
ausgenommen sind bisher Besamungsbullen, die bis zum Ende der
Nutzungsdauer für die Zucht eingesetzt werden können. Diese Ausnahme
im EU-Recht geht auf einen Beschluss des Internationalen
Tierseuchenamtes (OIE) zurück. Zugleich hat sich das OIE für eine
Nutzung auch der weiblichen Kohortentiere ausgesprochen. Dies wurde
jedoch bisher nicht in EU-Recht umgesetzt. Kohortentiere sind die
Tiere in einem Bestand, die ein Jahr vor oder nach dem "BSE-Tier"
geboren wurden bzw. im ersten Lebensjahr gemeinsam aufgezogen wurden.



 



 

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