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AHO Aktuell - 16.07.2004

EU erleichtert Lebensmitteleinfuhren aus China


Brüssel (aho/lme) - Die EU-Mitgliedstaaten haben im Rahmen einer
Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit einer Entscheidung der Europäischen Kommission
zugestimmt, mit der die Einfuhr von Garnelen, Zuchtfischen, Honig,
Gelée Royal, Kaninchenfleisch und einer Reihe anderer Erzeugnisse
tierischen Ursprungs aus China in die EU zugelassen wird. Die
Exportfirmen müssen ihre Erzeugnisse von den chinesischen Behörden für
Lebensmittelsicherheit prüfen lassen und jede Sendung wird
zertifiziert, dass sie mit den einschlägigen EU-Standards für
Lebensmittelsicherheit übereinstimmt. Im Januar 2002 wurde die Einfuhr
aller Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus China gestoppt, da die EU
Chinas Kontrollsystem im Hinblick auf Tierarzneimittelrückstände bei
Zuchttieren für nicht ausreichend befand. China hat seitdem erhebliche
Fortschritte bei der Verstärkung seiner Lebens- und
Futtermittelkontrollen gemacht. Das Verbot von 2002 wurde im
vergangenen Jahr mit positiven Ergebnissen teilweise aufgehoben und
die Kommission ist zuversichtlich, dass - sofern die ordnungsgemäßen
Kontrollen fortgesetzt werden - die Einfuhr der genannten anderen
Erzeugnisse tierischen Ursprungs nun sicher zugelassen werden kann.
Die Kommission hat jedoch nach wie vor Bedenken hinsichtlich der
Sicherheit von Hühnern und anderem Geflügelfleisch aus China -
insbesondere vor dem Hintergrund der kürzlich aufgetauchten neuen
Fälle von Geflügelpest in Ostasien. Das EU-Einfuhrverbot für
Geflügelerzeugnisse aus China wird daher weiter aufrechterhalten. Im
Januar 2002 hat die Kommission die Einfuhr von Erzeugnissen tierischen
Ursprungs aus China aus Gründen der Lebensmittelsicherheit ausgesetzt,
insbesondere aufgrund des Vorkommens von Tierarzneimittelrückständen
in Lebens- und Futtermitteln aus .Seitdem haben Informationen der
chinesischen Behörden und die positiven Ergebnisse der von den
Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen die Kommission bereits
ermutigt, die Beschränkungen für eine Reihe von Erzeugnissen zu
lockern (Surimi, Naturdärme, Meeresfische, Krebse). Die Erfahrungen
mit der Aufhebung der Beschränkungen waren bisher positiv. Die heute
genehmigte Entscheidung bedeutet die Aufhebung der noch bestehenden
Verbote (mit Ausnahme von Geflügelfleisch), nachdem die chinesischen
Behörden ihre Lebens- und Futtermittelkontrollen erfolgreich
verschärft haben.

China hat eine Reihe von Kontrollmaßnahmen getroffen, die von
Inspektoren des Lebensmittel- und Veterinäramts im September 2003
geprüft wurden. Die chinesischen Behörden haben als Reaktion auf die
Empfehlungen der Inspektoren einen Aktionsplan vorgelegt, um die
verbleibenden Missstände zu beheben. Dieser Plan wird nun umgesetzt.
Zusammen mit verschiedenen Verpflichtungen Chinas im Bereich
Kontrollmaßnahmen und Überwachung von Rückständen hat dies die
Kommission davon überzeugt, dass die Einfuhrbeschränkungen nun ohne
Bedenken gelockert werden können. China hat sich verpflichtet, alle
Sendungen bei der Ausfuhr zu testen und eine
Genusstauglichkeitsbescheinigung nur für Sendungen auszustellen, die
den EU-Anforderungen genügen. Das EU-Einfuhrverbot für Hühner und
andere Geflügelerzeugnisse aus China bleibt jedoch bestehen. Die
Kommission hat nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Sicherheit
dieser Erzeugnisse - vor allem angesichts der kürzlich gemeldeten
neuen Fälle von Geflügelpest in Ostasien. Die Einfuhr von
Schweinefleisch, Rindfleisch und Milcherzeugnissen aus China war nie
erlaubt aufgrund von verschiedenen in China vorkommenden Tierseuchen,
u.a. der Maul- und Klauenseuche. Die Entscheidung wird nun in den
kommenden Wochen formell von der Kommission angenommen werden und
tritt drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der
Europäischen Union in Kraft.


 



 

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